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Recht

Neue Schlichtungsstelle soll bei Streitigkeiten zwischen Baufirma und gewerblichem Bauherrn vermitteln

Wien. Für Streitigkeiten aus Bauaufträgen wird eine neue Schlichtungsstelle ins Leben gerufen: Sie soll zwischen gewerblichen Bauherren (Auftraggebern) und der Baufirma (Auftragnehmer) vermitteln.

Die außergerichtliche Streitbelegung kostet pauschal 1900 Euro. Für private Bauherren gibt es allerdings weiterhin keine bundesweite Einrichtung; lediglich einige Bundesländer bieten Beratungsstellen an.

Streitigkeiten über Baumängel können sich über Jahre hinziehen und ihr Ausgang ist oft völlig unabsehbar. Die neuen Vorverfahren sollen raschere und kostengünstigere Verfahren ermöglichen: In höchstens 12 Monaten wird vom Vorsitzenden, einem Richter, auf Basis von Sachverständigen-Gutachten ein Schlichtungsvorschlag erstellt, so lautet das Grundkonzept.

Die Gutachten gibt dabei der Vorsitzende (also nicht eine der Streitparteien) in Auftrag. An den vier Oberlandesgerichten Wien, Linz, Innsbruck und Graz wurden dazu Schlichtungskommissionen mit je einem Richter und einem Stellvertreter eingerichtet.

Im Schlichtungsfall werden die Sachverständigen aus einer von der WKÖ Bundesinnung Bau erstellten Liste bestellt, wie die Branchenvertretung gegenüber Medien angab. Die Anlaufstellen für die Streitparteien selbst sind die Bau-Landesinnungen.

Nur für Firmenkunden

Wer mit dem Ergebnis der Schlichtung nicht zufrieden ist, kann immer noch ein ordentliches Gericht anrufen. In Großbritannien seien solche Schlichtungsverfahren bereits gesetzlich vorgeschrieben und nur fünf Prozent der Fälle würden später noch vor Gericht kommen, sagt Manfred Katzenschlager, Bauinnungs-Geschäftsführer in der Wirtschaftskammer Österreich.

Für private Bauherren gelten die neuen Schlichtungsstellen nicht – allerdings gibt es in einigen Bundesländern, etwa Niederösterreich, Ombudsstellen bzw. Bauberatungseinrichtungen bei der Bau-Innung.

Link: WKO

 

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