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Recht, Tipps

Winterreifenpflicht bis 15. April: Bei Schönwetter sind Sommerreifen erlaubt, doch Versicherer sehen es streng

© ÖAMTC
© ÖAMTC

Wien. In Österreich gilt die „situative Winterausrüstungspflicht“: von 1. November bis 15. April müssen an allen Rädern eines Autos Winterreifen montiert sein. Diese Regelung greift jedoch nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, so der ÖAMTC. Der Autofahrerklub empfiehlt sogar den Wechsel auf Sommerreifen noch vor dem 15. April, wenn die Temperaturen konstant höher liegen.

Wer dabei aber in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, riskiert neben Strafen bis zu 5000 Euro auch seinen Versicherungsschutz.

Denn ein Schaden sei nur dann gedeckt, wenn der Unfall „auch mit Winterreifen in dieser Form passiert wäre“, hielt Erich Leiß, Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen Versicherung, zu Beginn der diesjährigen Wintersaison fest. Andernfalls ist der Schaden versicherungstechnisch nicht gedeckt. Und das bedeutet: In der Kaskoversicherung müsse der Unfallverursacher uneingeschränkt selbst für den Schaden aufkommen.

Bei der Haftpflichtversicherung ersetze die Städtische zwar die Entschädigungsansprüche des Unfallopfers, behalte sich aber vor, diese bis zu einem Betrag von 11.000 Euro von dem mit Sommerreifen ausgestatteten Unfallverursacher per Regress zurückzuholen.

Link: Wiener Städtische

Link: ÖAMTC

 

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