Wien. Autokauf in letzter Minute vor der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVa) geplant? Für solche Fälle soll es eine Übergangsregelung geben, wodurch die günstigere jetzige Steuerbelastung beibehalten werden kann.
Konkret haben sich das Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich und das Finanzamt auf eine Übergangsregelung die NoVA betreffend verständigt. Diese werde demnächst per Erlass bekanntgemacht. Der entscheidende Stichtag ist der 15. Februar 2014, so BDO Austria.
Für Fahrzeuge, für die bis inklusive 15. Februar ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, kann die NoVa gemäß der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (es gilt also nicht die neue, teurere Formel) berechnet und abgeführt werden, sofern das Fahrzeug bis 30. Juni 2014 ausgeliefert (dem Kunden übergeben) wird, heißt es bei BDO Austria.
Im Endspurt
Derzeit laufen noch Bemühungen, die neue NoVA-Formel günstig zu beeinflussen. Das Abgabenänderungsgesetz soll am kommenden Mittwoch, den 29. Jänner 2014, im Ministerrat beschlossen werden.
Link: BDO Austria