Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Business, Recht, Steuer, Tipps

Gastbeitrag: Änderung bei Gewinnfreibetrag ist neue Freiberuflersteuer, kostet bis zu 1727 Euro im Monat

David Gloser ©Roschmann / Ecovis Austria
David Gloser ©Roschmann / Ecovis Austria

Wien. Die Ende Jänner präsentierte Regierungsvorlage sieht vor, dass Wertpapierinvestitionen bei Personengesellschaften und Einzelunternehmern ab 2014 nicht mehr für den Gewinnfreibetrag herangezogen werden können. „Eine neue Freiberuflersteuer“, so David Gloser, Geschäftsführer des Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmens Ecovis Austria.

In seinem Gastbeitrag rechnet Gloser die Auswirkungen exemplarisch vor: Am stärksten betroffen vom Abgabenänderungsgesetz sind die gut verdienenden Freiberufler und Selbständigen. Die auf ein Monat umgerechnete Steuererhöhung beträgt dabei bis zu 1.727 Euro. Die in Aussicht gestellte Alternative, dass der Gewinnfreibetrag auch gilt, wenn die Freiberufler spezielle Wohnbauanleihen erwerben, birgt eigene Tücken. Für die Wohnbaubanken werde es aber jedenfalls ein gutes Geschäft, so Gloser in seinem Gastbeitrag.

Der Gewinnfreibetrag wurde eingeführt, um Selbständigen eine Art Ersatz für den 13./14. Gehalt zu geben. Aus diesem Grund haben Freiberufler (Notare, Rechtsanwälte, Ärzte etc.) und andere Selbständige (Unternehmer), die zum Teil nur sehr geringe Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter durchführen, jedes Jahr Wertpapiere gekauft, um diese im Rahmen des Gewinnfreibetrags abzusetzen.

Dieser Steuervorteil, also der Ersatz für das 13./14. Gehalt für Selbständige, wird abgeschafft. Nur mehr der sogenannte Grundfreibetrag von EUR 3.900 (das sind 13 % von EUR 30.000 Gewinn) kann angesetzt werden bzw. können auch weiterhin Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter durchgeführt werden, sowie in Wohnbauanleihen.

Beispiel:

Ein Freiberufler mit EUR 350.000 Gewinn konnte bisher durch einen Wertpapierkauf von EUR 31.100 einen Nettosteuereffekt von EUR 15.550 erzielen. Für 2014 ergibt sich nun ohne Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter – nur unter Berücksichtigung des Grundfreibetrags – eine Steuererhöhung von EUR 15.550, das sind EUR 1.296 pro Monat.

Ein Topverdiener unter den Freiberuflern mit einem angenommenen Gewinn von EUR 600.000 ist damit mit einer Steuererhöhung von jährlich EUR 20.725 (das sind im Monat EUR 1.727) konfrontiert.

Was die Alternative der Investition in Wohnbauanleihen betrifft: Es ist tatsächlich so, dass dann wohl alle Freiberufler Wohnbauanleihen erwerben werden (müssen); da diese ja auch relativ sicher sind, wird das für die Wohnbaubanken ein gutes Geschäft werden.

Ein Problem ist, dass viele Wohnbauanleihen sehr lange laufen und zum Teil nur fix verzinst angeboten werden – damit ergibt sich ein Zinsänderungsrisiko bei einem nur 4-jährigen Veranlagungshorizont. Da der Steuervorteil schon über die Absetzbarkeit gegeben ist, sind die Anleger diesbezüglich aber wohl betreffend die Rendite der Veranlagung nicht so heikel.

In GmbHs organisierte Unternehmer trifft die Neuregelung übrigens nicht.

Autor Mag. David Gloser (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater) ist Geschäftsführender Gesellschafter bei der Ecovis Austria, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H.

Link: Ecovis Austria

 

Weitere Meldungen:

  1. SteuerExpress: Interessante neue Entscheidungen zu Vertragserrichtungskosten, GrEST, Haftung und mehr
  2. Steuerberater fordern steuerbegünstigte grüne Anlagedepots
  3. SteuerExpress: Die Übertragung von Liegenschaften nach Auflösung der Lebensgemeinschaft, die fiktiven Anschaffungskosten von Gebäuden und mehr
  4. SteuerExpress: Neue Entscheidungsbesprechungen zum Zufluss bei der Stiftung, Fristverlängerungen, den SV-Beiträgen des Dienstgebers und mehr