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Consultatio-Geschäftsführer Julius Stagel: Wo das Steuerpaket 2014 die meisten Unternehmen drückt

Julius Stagel ©Consultatio
Julius Stagel ©Consultatio

Wien. Gerade ist das Abgabenänderungsgesetz 2014 in Kraft getreten: Es bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen im Steuerrecht, die die meisten österreichischen Unternehmen tangieren – und teilweise auch stark belasten. Dazu gehören u.a. das neu gestaltete Gründungsprivileg der GmbH-light, Verkehrswert statt Einheitswert bei der Grunderwerbsteuer, das geplante Ende der Gesellschaftsteuer, eine Modifizierung der Gruppenbesteuerung, Restriktionen beim Gewinnfreibetrag usw.

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Julius Stagel, Geschäftsführender Gesellschafter bei der Consultatio in Wien, beantwortet im Interview die Frage, wer von den Änderungen am meisten betroffen ist. In vielen Fällen sind es die Steuerbürger und Unternehmer – doch auch die Steuerberater werden für manche der komplizierten aktuellen Regelungen beinahe schon eine eigene Mathematikabteilung einrichten müssen, meint er. 

Extrajournal.Net: Welche Änderungen sind aus Ihrer Sicht für die meisten Unternehmen von Bedeutung? 

Julius Stagel: Nachdem die meisten Unternehmen in Österreich Klein- und Mittelbetriebe sind, wird die nunmehrige Festschreibung des Gewinnfreibetrages als >Gegenstück< zum begünstigten 13. Und 14. Bezug für ArbeitnehmerInnen das wichtigste sein; der vor einigen Jahren eingeführte und dann auch wieder verminderte Gewinnfreibetrag war zeitlich begrenzt, nun ist dieser unbegrenzt in das Gesetz aufgenommen worden.

Dafür kam nun eine wesentliche Einschränkung: früher konnte man zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrages neben >echten< Anschaffungen (etwa Betriebs- und Geschäftsausstattung) auch wahlweise bestimmte Wertpapiere anschaffen; nun reduziert sich diese Möglichkeit auf Wohnbauanleihen, wobei in diesem Fall die Zinserträge daraus ihre bisherige Steuerfreiheit verlieren.

Wo gibt es die meisten Anfragen aus der Praxis bzw. wo herrscht aus Ihrer Sicht derzeit noch die größte Unsicherheit bei den Unternehmen selbst, was die Konsequenzen betrifft?

Stagel: Die meisten Anfragen kommen aus meiner Steuerberatungspraxis aus zwei Bereichen: Bei Unternehmungsgründungen wirft die nun innerhalb kürzester Zeit geänderten Vorschriften zur >GmbH light< Fragen auf; der Gesetzgeber hat durch die Einführung und Wiederaufhebung der Möglichkeit, GmbHs mit einem Stammkapital von 10.000,- EUR zu gründen, für reichlich Verwirrung gesorgt.

Tatsache ist, dass nunmehr GmbHs wiederum nur mit einem Stammkapital von zumindest 35.000,- EUR gegründet werden können, allerdings gibt es nun das sogenannte >Gründungsprivileg<: man braucht in diesem Falle die ersten 10 Jahre des Existierens der Gesellschaft nur 5.000,- EUR Stammkapitalmindesteinzahlung vornehmen, die Haftung im Insolvenzfall bleibt mit 10.000,- EUR begrenzt. Auf Grund der tatsächlichen Komplexität der Gesetzgebung muss ich raten, im Einzelfall eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der zweite Bereich, wo auch große Verunsicherung herrscht, betrifft die Vorschriften für Grundstückstransaktionen, da der Verwaltungsgerichtshof die derzeitige Regelung mit Wirkung vom 31.5.2014 aufgehoben hat.

Wo besteht aus Ihrer Sicht als Steuerexperte noch die größte Unklarheit in rechtlicher Sicht, was die genaue Ausgestaltung betrifft: nur bei der Grunderwerbsteuer oder gibt es auch noch bei den anderen Punkten wichtige Aspekte, auf die zu achten ist?

Stagel: Tatsächlich bringt die Grunderwerbsteuer die größte Unsicherheit, da hier im Einzelfall Transaktionen bis Ende Mai 2014 notwendig sind, um erhebliche Mehrsteuerbelastungen zu vermeiden, die Nachfolgeregelung mit vielen bereits verkündeten Bedenken jedoch noch nicht feststeht.

Die aktuelle Steuergesetzgebung hält aber noch weitere >versteckte< Aspekte parat: so etwa muss ein Unternehmer beim Ankauf von Laptops bei Rechnungen über 5.000,- EUR nun darauf achten, dass ihm der andere Unternehmer dafür keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, da nun dafür das sogenannte >Reverse-Charge-System< eingeführt wurde.

Weiters kann es im Einzelfall nun sein, dass wegen der Neuregelung von >Golden Handshakes< plötzlich ein Teil der gezahlten Beträge steuerlich nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.

Die steuerliche Neuregelung zur Behandlung von langfristigen Rückstellungen mit den nun eingeführten Abzinsungsvorschriften erfordert nun erhebliches mathematisches Wissen zur richtigen Berechnung. Der Steuerberater wird sich nun möglicherweise eine eigene >Mathematikabteilung für Steuererklärungen< überlegen müssen.

Mag. Julius Stagel ist Geschäftsführender Gesellschafter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Vortragender der Consultatio Revision und Treuhand Steuerberatung GmbH & Co KG

Link: Consultatio

 

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