Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Bildung & Uni, Business, Recht

Gastkommentar: Verhindern Sie ein Pulverfass – Nachfolge im Familienunternehmen planen

Anita Reiter-Pázmándy ©GPP
Anita Reiter-Pázmándy ©GPP

Wien. Die Nachfolge im Familienunternehmen will vernünftig geplant werden, wollen die Chefinnen und Chefs von heute verhindern, dass die Zukunft von Firma wie Familie zum Pulverfass wird.

In ihrem Gastbeitrag schildert Graf & Pitkowitz-Expertin Anita Reiter-Pázmándy die vielfältigen Gefahren, die sich aus dem Zusammenspiel von Persönlichkeiten und Erbrecht ergeben – und Möglichkeiten, den Kurs des Unternehmens für die Zukunft festzulegen.   

Spannungen und Konflikte – das ist wegen der engen Verflechtung von Unternehmen und Familie oftmals das Resultat eines Generationenwechsels im Familienunternehmen. Dadurch wird manchmal nicht nur das friedvolle Zusammenleben der Familienmitglieder, sondern auch der Fortbestand des Familienunternehmens gefährdet. Eine rechtzeitige Vorbereitung der Nachfolge ist wichtig, um die Interessen aller Beteiligten – Unternehmer, Nachfolger, Familienmitglieder, aber auch wichtiger Mitarbeiter – optimal wahren zu können. Auch aus juristischer Sicht empfiehlt es sich, die Unternehmensübergabe an die nächste Generation jedenfalls vor Pensionsantritt, gemeinsam mit allen Betroffenen zu planen und zu Lebzeiten des Unternehmers vorzunehmen.

Welche Möglichkeiten der Unternehmensübergabe sind hierfür empfehlenswert? Unter Lebenden stehen Schenkung, gemischte Schenkung und Kauf, sowie alternative Formen wie Leibrente oder (vorläufige) Pacht zur Verfügung. Möglicherweise kann auch die Einbringung des Unternehmens in eine Privatstiftung mit entsprechender Begünstigung der Familienmitglieder eine gute Lösung sein.

Wichtige Themen

Wird das Familienunternehmen an (nur) eines von mehreren Kindern der Unternehmerfamilie übergeben, ist folgendes zu beachten:

  • die Absicherung und faire Behandlung der übrigen Kinder,
  • die Existenzsicherung des übergebenden Unternehmers und die Interessen und Bedürfnisse des – oft im Familienunternehmen mitarbeitenden – Ehepartners.
  • Zu diesen Aspekten gehört auch die gezielte Planung der letztwilligen Verfügung samt Abgabe von Erb- und Pflichtteilsverzichten.

Das Familienunternehmen stellt häufig den größten Wert im Vermögen der Unternehmerfamilie dar. Die lebzeitige Übertragung des Familienunternehmens an die nächste Generation bringt damit weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Vermögensaufteilung mit sich. Die Grundsätze der gesetzlichen Erbfolge sehen eine Gleichbehandlung aller Kinder vor – die Übergabe des Familienunternehmens als größten Vermögenswert an nur ein Kind macht diese gleichmäßige Vermögensaufteilung oft fast unmöglich. Deswegen ist gemeinsam mit der lebzeitigen Übergabe des Familienunternehmens an die nächste Generation auch die letztwillige Verfügung des Unternehmers und deren Absicherung zu regeln.

Jenes Kind, welches das Familienunternehmen weiterführt, sollte nicht im Zuge der Nachlassabwicklung des übergebenden Unternehmers Ansprüche auf das verbliebene Vermögen stellen können, wodurch die nicht in das Unternehmen eintretenden Familienmitglieder einen noch geringeren Teil des „Familienvermögens“ erhalten würden. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht des in das Unternehmen eintretenden Kindes kann für eine entsprechende Sicherheit der übrigen Kinder der Unternehmerfamilie sorgen. Die letztwillige Bedenkung dieses Kindes mit Legaten, etwa persönlichen Erinnerungsstücken, wird dadurch nicht verhindert.

Die größte Gefahr: Nichts tun

Die größte Gefahr für das Familienunternehmen stellt die Übertragung erst im Zuge des Todes des Unternehmers dar. Fehlt eine letztwillige Verfügung gänzlich, kann ohne Einigung der Kinder die Zerschlagung und damit in den meisten Fällen das Ende des Familienunternehmens nicht verhindert werden. Der gesunde Fortbestand des Familienunternehmens kann beispielsweise durch Pflichtteilsansprüche der übrigen, nicht in das Unternehmen eintretenden Kinder gefährdet sein.

Nur eine Regelung bereits zu Lebzeiten des Familienunternehmers bietet Sicherheit. Ein individuell ausgestalteter – eventuell auch entgeltlicher – Erb- und Pflichtteilsverzicht der nicht in das Unternehmen eintretenden Kinder sorgt dafür, dass nicht Ansprüche gegen das in das Unternehmen eingetretene Kind gestellt werden. Alles Fragen, die leider in vielen Familienunternehmen zu spät diskutiert werden und schon so manches Unternehmen dem Ende nahe gebracht haben. Rechtzeitige und professionelle Beratung kann hier viel Geld und vor allem familiären Kummer ersparen.

Autorin Dr. Anita Reiter-Pázmándy BA ist Rechtsanwältin im Team von Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien. Dr. Reiter-Pázmándy ist Expertin für Privatstiftungsrecht, Immobilien- und Wirtschaftsrecht.

Link: Graf & Pitkowitz

 

Weitere Meldungen:

  1. Software-Branche halbiert den Anteil der Chief Data Officer
  2. Die Management-Tipps für 2024 von der WU Executive Academy
  3. Impfstraßen-Pionierin wird WU Managerin des Jahres 2023
  4. Zwei neue juristische Certificate Programs an der Uni Krems