Der VwGH hate sich erstens damit zu befassen, ob im Hinblick auf die Einräumung von Fahrberechtigungen an Mitarbeiter auch für private Zecke (Jahreskarte) Umsätze iSd § 3a Abs 1a UStG zu berücksichtigen sind und zweitens, ob im Hinblick auf die von einem Drittunternehmer betriebene Kantine, in der Mitarbeitern ein verbilligtes Essen angeboten wird, der Rw ein VSt-Abzug zusteht. Max Hatzenbichler hat die Entscheidung für Sie zusammengefasst. Weiters finden Sie spannende Entscheidungsbesprechungen, zB zu Ausgaben einer Leihmutter als außergewöhnliche Belastung, uvm.
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