Wien. Im Regierungsentwurf zum neuen Familienrecht ist die ursprünglich vorgesehene verpflichtende Rechtsberatung bei Scheidungen wieder gestrichen worden. Nun soll der Richter im Scheidungsverfahren die Parteien auf die möglichen Folgen einer fehlenden Rechtsberatung aufmerksam machen.
Hatten die Parteien keine Beratung, wollen aber eine in Anspruch nehmen, so erhalten sie einen Aufschub, um sich beraten zu lassen. Ein neuer Termin für das Verfahren soll dann aber innerhalb von sechs Wochen angesetzt werden, heißt es in dem Entwurf laut Medienberichten.