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Recht

Haftung für Industrieunternehmen angenommen

Wien. Der Gesetzesentwurf zur Staatshaftung für Unternehmen wurde trotz kritischer Stimmen in der Begutachtungsphase vom Ministerrat beschlossen. Unter anderem hatten Industriellenvereinigung, Rechnungshof, Justizministerium und Wirtschaftstreuhänderkammern Adaptierungen verlangt. Einer der ersten großen Fälle, wo das neue Gesetz (wenn es einmal vom Nationalrat beschlossen ist) zur Anwendung kommen könnte, wird voraussichtlich eine Staatshilfe für das General Motors-Getriebewerk Wien-Aspern sein, das im Zuge der Übernahme von Opel durch die Magna-Gruppe ebenfalls zu Magna wandern soll.

In Summe wird die Republik Österreich für Industrieunternehmen nach dem neuen Gesetz („Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz“) Haftungen von bis zu 10 Milliarden Euro eingehen. Die Laufzeit soll allerdings pro Fall maximal fünf Jahre betragen.

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