Wolfgang Punz ©Alix Frank
Wien. Das österreichische Zugabeverbot wird fallen, weil es EU-Recht widerspricht, sagen die Experten der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Alix Frank. Der EuGH hat entschieden, dass ein generelles Verbot von Koppelungsangeboten gegenüber Verbrauchern dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Dass in Österreich laut §9a UWG das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren von unentgeltlichen Zugaben (Prämien)verboten ist, ist zum Leidwesen der Unternehmen bekannt. Doch die aktuelle EuGH-Entscheidung (Rs. C-261/07 und C-299/07) besagt, dass das national geltende generelle Verbot von Koppelungsangeboten – die Verknüpfung von mindestens zwei unterschiedlichen Waren oder Dienstleistungen in einem Kaufangebot – der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken widerspricht.
„Das strenge österreichische gesetzlich generelle Verbot, Zugaben anbieten, ankündigen, oder gewähren zu dürfen, wird demnach in Österreich wohl in der bestehenden Form nicht mehr lange Aufrechtgehalten werden können,“ meint Dr. Wolfgang Punz, Partner der Anwaltskanzlei Alix Frank Rechtsanwälte GmbH, im Rahmen der Smart Lunch Veranstaltung der Wirtschaftskanzlei. Aber Achtung: Da die EU-Entscheidung nur die Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern erfasst, ist das Zugabeverbot gegenüber Unternehmer jedoch weiterhin anzuwenden.