Luxemburg. Der französische Parfumhersteller L´Oreal hat einen nach Branchenangaben richtungsweisenden Prozess gegen Nachahmer aus der Duft-Branche gewonnen. Konkret hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einem britischen Konkurrenten in seiner Entscheidung mit der Aktenzahl C-487/07 untersagt, das Verpackungsdesign eng an die L´Oreal-Produkte anzulehnen bzw. Listen mit den jeweiligen Originalprodukten als Referenz auszuteilen.
Es sei keine zulässige vergleichende Werbung, beim eigenen Duft anzugeben, welchem L´Oreal-Produkt dieser entsprechen soll. Das britische Unternehmen hatte entsprechende Listen an die Händler verteilt.
Link: Der EUGH