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Recht, Tipps

Deutsches Höchstgericht erlaubt Lehrer-Benotung

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Karlsruhe. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet in einer aufsehenerregenden Entscheidung endgültig erlaubt. Begonnen hatte der Rechtsstreit als Auseinandersetzung zwischen einer Lehrerin und der Internet-Plattform www.spickmich.de. Sie hatte auf der Website als Resultat einer anonymen Abstimmung von Schülern die Noten 4,3 für ihre Fächer (Deutsch und Religion) bzw. ihren Unterrichtsstil erhalten und gegen die Bewertung geklagt.

Die Lehrerin wollte erreichen, dass der Name der Schule und die Benotung, vor allem aber ihr Name gelöscht werden, die Bewertung also nur noch anonymisiert erfolgen kann. Auch die Schüler stimmen auf spickmich.de anonym ab.

Anonym oder namentlich

Nach mehreren Instanzen hat nun der BGH entschieden, dass die Vorgehensweise von spickmich.de rechtens ist. Das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers werde durch die Namensnennung nicht verletzt.

Wie der Spiegel berichtet, betont der BGH in seiner Entscheidung aber, dass damit nicht alle Bewertungsportale für zulässig erklärt würden. Vielmehr müsse jeder Einzelfall geprüft werden. Bewertungsportale wie spickmich.de sind in den englischsprachigen Ländern inzwischen weit verbreitet, so der Spiegel. In Frankreich dagegen wurde ein Portal wegen Störung des Bildungswesens verboten.

Link: Bericht im Spiegel

Noten-Website Spickmich.de

Deutscher Bundesgerichtshof (BGH)

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