Wien. Die Notariatskammer hat die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in der Wirtschaftskrise erhoben und macht sich jetzt für eine Gesetzesreform stark. Zu ihren Forderungen gehört etwa die Schaffung eines elektronisches Pfandrechtsregisters und Erleichterungen bei der Firmenübergabe.Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Ostösterreich fordern mehr Anreize etwa für die Unternehmensgründung, stellt die Notariatskammer fest. „Die KMU wünschen sich genau das, was wir Notare schon lange fordern, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stützen“, sagt Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Das zeigt eine aktuelle Studie der Österreichischen Notariatskammer, für die Imas International 400 Klein- und Mittelunternehmer im April 2009 telefonisch befragte.
Klare Rahmenbedingungen
Die KMU haben laut Woschnak ganz konkrete Vorstellungen, was ihnen helfen könnte. In Ostösterreich wünschen sich die Unternehmer vor allem mehr Anreize für Unternehmensgründungen und Erleichterungen bei der Kreditvergabe für KMU. Österreichweit denken drei von vier KMU, dass ihnen klare rechtliche Rahmenbedingungen und Rechtsverhältnisse helfen könnten, ihr Unternehmen durch stürmische Zeiten zu manövrieren. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wünschen sich sogar acht von zehn KMU Rechtssicherheit.
Günstigere Kredite
Platz zwei in der Hitliste belegt der Wunsch nach mehr finanzieller Unterstützung. Zwei von drei KMU in Niederösterreich und dem Burgenland sind der Meinung, dass die Kreditvergabe für KMU verbesserungswürdig ist.
Die österreichische Notariatskammer macht sich nicht nur für Unternehmensgründer stark, sondern tritt seit Jahren für günstigere Kreditbedingungen für KMU ein, sagt Woschnak. Die Notare schlagen dem Bundesministerium für Justiz ein IT-gestütztes Pfandrechtsregister vor. Damit könnten bewegliche Güter wie Fuhrparks oder Maschinen leichter belehnt werden, was die Bonität der KMU bei der Kreditvergabe entscheidend verbessern und Kredite spürbar günstiger machen würde.
Nach derzeitigem österreichischen Recht gilt: Will ein Gläubiger ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache erwerben, müsste er diese Sache in Verwahrung nehmen. Weil der Schuldner das verpfändete Anlagevermögen aber in der Regel weiter verwenden will, wird in der Praxis dieses Faustpfandprinzip mit unterschiedlichen Rechtskonstrukten umgangen. Das bringt zahlreiche Rechtsunsicherheiten mit sich. Die Eintragung des Pfandes in ein elektronisches Pfandrechtsregister würde nicht nur rechtliche Klarheit bringen, sondern auch Sicherheit für die Kreditvergabe, so die Notare. Ein sogenanntes „Mobiliarrechtsregister“ war bereits im Regierungsprogramm 2006 vorgesehen, wurde aber „nicht umgesetzt und ist heute nicht mehr enthalten“, bedauert Woschnak, „Gerade jetzt brauchen Klein- und Mittelbetriebe faire und günstige Kredite, damit sie Maßnahmen zur Krisenbewältigung setzen können.“
Mehr Gläubigerschutz
Zwei Drittel der KMU in Niederösterreich und dem Burgenland möchten mehr Unterstützung bei der Durchsetzung von Forderungen. Das würde ihre Unternehmen massiv unterstützen. „Wer rechtzeitig über strittige Punkte spricht und diese in einer vollstreckbaren Urkunde festhält, spart sich später Streit und oft auch den Weg zum Gericht“, sagt Woschnak. Notariatsakte bieten diese Rechtssicherheit.
Darüber hinaus empfehlen die Notare zur besseren Durchsetzbarkeit von Forderungen, die Vollstreckbarkeit von Höchstbetragshypotheken einzuführen. Damit könnten im Grundbuch sichergestellte Forderungen unmittelbar gegen den Schuldner durchgesetzt werden.
Erleichterungen bei Übergabe
Jeder zweite niederösterreichische und burgenländische KMU wünscht sich mehr Unterstützung bei der Unternehmensübergabe. Vor allem Firmennachfolger sollen unbeschwerter in die Zukunft blicken können, ohne Altlasten, wie die drohende Zersplitterung des Unternehmens durch die Auszahlung der Pflichtteile. Doch die Übergabe kommt oft schneller als man glaubt. „Wenn ein Unternehmen – wie viele KMU in Österreich – nur wenig Bargeld flüssig hat, dann wird der Pflichtteil zur Überlebensfrage“, erklärt Woschnak. „Eine moderate Reform des Pflichtteilsrecht könnte den Unternehmern von Klein- und Mittelbetrieben helfen, deshalb empfehlen die Notare die Möglichkeit einer Stundung des Pflichtteils für den Unternehmensnachfolger.“