Budapest/Wien. Die vom ungarischen Parlament beschlossene neue Vermögenssteuer auf Wohnimmobilien betrifft auch Ausländer und tritt bereits mit dem Jahr 2010 in Kraft, meldet die Wirtschaftskanzlei e|n|w|c. Ausgenommen sind Gewerbe-Grundstücke. Die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach grundlegend geänderte Regelung führt auch für Ausländer zu deutlichen Belastungen, heißt es bei e|n|w|c. Die Vermögenssteuer (sie erhielt nur eine knappe Parlamentsmehrheit) wird auf Wohnimmobilien erhoben, jedoch darüber hinaus auch auf leistungsstarke (und daher meist teurere) Kraftfahrzeuge sowie auf sämtliche Segelboote, Motorboote, Hubschrauber und Flugzeuge. Dagegen sind Gewerbeimmobilien, gleich ob sie im Eigentum von Privatpersonen oder Gesellschaften stehen, nicht von der Vermögenssteuer erfasst.
„Im Falle von Immobilienvermögen ist die jährliche Steuer grundsätzlich auf alle Wohnimmobilien zu zahlen. Als Wohnimmobilien gelten Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen und Ferienhäuser“, erklärt Torsten Braner, Immobilienrechtsexperte im Budapester Büro von e|n|w|c.
Abhängig vom Richtwert der Immobilie wird die Steuer von 0,25% bis 0,5% des Marktwertes der Immobilie gestaffelt sein. Der Richtwert der Liegenschaft ist – abhängig davon, wo die Immobilie liegt – im Gesetz festgehalten, die Steuer ist dann jedoch aufgrund des Marktwertes der Immobilie zu entrichten.