
Wien. Der Entwurf für Österreichs neues Weingesetz ist in die Begutachtung gegangen, berichtet der „Kurier“. Die wesentlichste Änderung sei die Einführung eines Weines ohne nähere Herkunftsangabe als Österreich, jedoch mit der Angabe von Rebsorte und Jahrgang. Dadurch könnten vor allem Billig-Produkte künftig einen edleren Namen tragen.
Mit dem Gesetz wird die 2008 beschlossene EU-Weinmarktordnung in nationales Recht umgesetzt. Österreichs dreistufiges Klassifizierungssystem (Tafelwein, Landwein, Qualitätswein) mit Qualitätsgraden in ansteigender Reihenfolge, wird dabei angepasst. Laut Kurier könnten rund fünf Millionen Liter der 250 Millionen Liter Gesamtproduktion, einstiger Tafelwein, nun „als Sortenwein vermarktet werden“. Es soll aber Auflagen geben, wie bei der Produktion eines solchen Weines vorzugehen ist.