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Recht

Staatsanwälte wollen nicht als „politische Waffe“ mißbraucht werden

Wien. Die Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte wehrt sich gegen Vorschläge von Politikern, die Staatsanwaltschaft der Kontrolle eines geheimen parlamentarischen Ausschusses zu unterwerfen. Österreichs Staatsanwaltschaften zählen schon jetzt zu den bestkontrollierten der Welt, heißt es in einer Stellungnahme.

Wie die Staatsanwälte-Vereinigung anführt, unterliegt ein Staatsanwalt „zunächst einer umfangreichen Dienst- und Fachaufsicht des Gruppenleiters und des Leiters der Staatsanwaltschaft, der Oberstaatsanwaltschaft und des Bundesministeriums für Justiz“. Außerdem: Die Letztverantwortung der Justizministerin ermögliche auch „eine parlamentarische Kontrolle im Wege des Anfragerechtes der Abgeordneten“.

Darüber hinaus prüft auch die Volksanwaltschaft in Beschwerdefällen die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft. Das Strafprozessreformgesetz 2008 brachte nicht nur neue Aufgaben für die Staatsanwaltschaften sondern erstmals auch umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten: Alle Personen, die sich durch Handlungen oder Unterlassungen der Staatsanwälte in ihren durch die Strafprozessordnung garantierten Rechte verletzt erachten, können den Rechtsschutz der unabhängigen Gerichte in Anspruch nehmen. So können etwa Opfer die Fortführung eines von der Staatsanwaltschaft eingestellten Verfahrens verlangen, umgekehrt steht den Beschuldigten das Recht zu beim Gericht die Einstellung eines gegen sie geführten Ermittlungsverfahrens zu beantragen, so die Staatsanwälte.

„Nicht als politische Waffe mißbrauchen“

Dem „bereits mehrfach abgelehnte und nunmehr wieder in Diskussion gestellte Vorschlag, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zusätzlich auch noch durch einen geheimen Ausschuss des Nationalrates zu kontrollieren“ müsse daher aus rechtsstaatlichen Erwägungen entschieden entgegengetreten werden.

Ein geheimer Ausschuss passe nicht zur Konzeption der Staatsanwaltschaften als öffentliche Ankläger, die möglichst transparent agieren. „Zu leicht könnte der für das Vertrauen in die Justiz fatale Eindruck entstehen, dass es einzelnen Personen nur darum geht, möglichst frühzeitig in den Besitz von Informationen aus brisanten Strafverfahren zu kommen, um diese dann in der tagespolitischen Auseinandersetzung zu verwerten.“

Eine über die ohnedies bestehenden bloßen Informationsrechte hinausgehende parlamentarische Kontrolle widerspreche dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gewaltentrennung (die Staatsanwälte sind nach der Verfassung Organe der Gerichtsbarkeit) und würde eine ungeahnte Einflussnahmemöglichkeit der Politik auf das Verhalten der Staatsanwälte in einzelnen Strafsachen eröffnen. Damit bestehe die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaften als „Waffe“ in der politischen Auseinandersetzung missbraucht werden könnten.

Schlusssatz: mehr Geld

Einen „wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Verfahrensbeschleunigung“ könnten die politisch Verantwortlichen aber dadurch leisten, dass sie für eine ausreichende personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften Sorge tragen, hält die Vereinigung abschließend fest.

Link: Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen & Staatsanwälte

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