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Recht, Tipps

Streit um steuerbegünstigtes Spenden in Österreich führt vor Verfassungsgerichtshof

Reinhold Lopatka ©BMF / Christian Jungwirth

Wien. Das Finanzministerium hat eine Liste von 271 nicht gewinnorientierten Organisationen veröffentlicht, bei denen Spender künftig ihre Zuwendungen von der Steuer absetzen können. Laut Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka wurden zwei Drittel der Anträge genehmigt. Umwelt- und Tierschutzgruppen wurden komplett abgelehnt und drohen nun Verfassungsklagen an.  

Finanz-Staatssekretär Reinhold Lopatka sagt den Umwelt- und Tierschützern zwar zu, bei der nächsten geplanten Reevaluierung der Liste im Jahre 2011 ihre Anliegen nochmals überprüfen zu wollen. Zur bisherigen Liste, die vor allem sozial wohltätige u.ä. Organisationen umfasst, werden noch heuer weitere dazu kommen, die ebenfalls die Kriterien erfüllen, sagt Lopatka: „Ich rechne damit, dass bis Jahresende über 300 Organisationen auf dieser Liste sein werden.“ Die Absetzbarkeit soll den Finanzminister in Summe etwa 100 Millionen Euro pro Jahr kosten.

Viele religiöse Organisationen

Zu den genehmigten Organisationen zählen die größten Spendenemfänger Österreichs, nämlich Rotes Kreuz, SOS Kinderdorf und Caritas. Ein großer Anteil der Liste steht der Katholischen Kirche nahe. Allein ein Dutzend Organisationen gehört zum Bereich der Caritas, dazu kommen Hospize, katholische Krankenhäuser usw. Dazu kommen zahlreiche Organisationen von Arbeitnehmervereinigungen. Aber auch z.B. die Aidshilfe Wien wurde genehmigt, neben weniger bekannten Vereinigungen wie der „ADRA Entwicklungs- und Katastrophenhilfe der Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten, Adventist Development and Relief Agency“.

Umwelt- und Tierschützer wurden diesmal komplett abgelehnt, sollen aber später erneut evaluiert werden. Bis zum Jahr 2011 will jedoch vor allem die Umweltschutzorganisation Global 2000 nicht warten. Sie kündigt eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Ihr großer Konkurrent Greenpeace will laut Stellungnahme gegenüber dem ORF dagegen auf einen solchen Schritt verzichten. Klagen will dafür Amnesty International, die es wider Erwarten nicht auf die Liste der begünstigten Organisationen geschafft hat.

Die Bedingungen

Generell sind zur Aufnahme in die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen laut Finanzministerium folgende Vorgaben zu erfüllen:

  • die Körperschaft seit mindestens drei Jahren bestehen
  • sie muss mildtätige Zwecke, Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit oder der Katastrophenhilfe erfüllen
  • der spendenbegünstigte Zweck muss zumindest 75 Prozent der Gesamttätigkeit umfassen
  • Die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers über diese Kriterien muss mit einem Antrag auf Spendenbegünstigung beim Finanzamt eingereicht werden und wird daraufhin der entsprechenden Prüfung unterzogen.

Privatpersonen, aber auch Unternehmen können Spenden an eine solcherart anerkannte Hilfsorganisation bis zum Ausmaß von 10 Prozent ihres Einkommens bzw. Gewinns steuerlich geltend machen. Um die steuerliche Absetzbarkeit zu nutzen, muss ein Steuerzahler dies der Behörde bekannt geben.

Ab 2011 soll der Spender dann die Möglichkeit haben, der Organisation seine Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben, worauf er die Steuer automatisch gutgeschrieben erhalten soll. Die Organisationen wurden verpflichtet, Sozialversicherungsnummern und Spendenbeträge an die Finanzbehörde weiterzuleiten.

 

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