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Recht, Tipps

Haben Sie vor dem 30. November 2004 im US-Bundesstaat Minnesota Zigaretten gekauft?

Wien/Minneapolis. Wenn ja, fehlt nur noch eine Kleinigkeit, um als Nicht-Amerikaner an einer US-Sammelklage gegen die Tabakkonzerne teilnehmen zu können, jedenfalls wenn es nach einer amerikanischen Anwaltskanzlei geht: Die Zigaretten sollten die Marke „Marlboro light“ getragen haben. Und eventuell haben Sie ja die Rechnung noch?

Das amerikanische Rechtssystem treibt manchmal seltsame Blüten – sehr ernst meinen es aber die Anwälte der Kanzlei Lommen Abdo, Cole, King & Stageberg mit Sitz in Minneapolis (Minnesota): Sie rufen seit heute auch in Österreich über das Originaltext-System (OTS) der Austria Presse Agentur (APA) Tabak-Geschädigte auf, sich zu melden. Der Punkt ist allerdings nicht eine konkrete gesundheitliche Schädigung (diese ist nicht Teil der Klage), sondern die bloße Tatsache, von den Tabakkonzernen über die schädliche Wirkung von Zigaretten getäuscht worden zu sein.

Das Verfahren gehört fast schon zum juristischen Urgestein. Bereits seit 28. November 2001 läuft in Minnesota die entsprechende Klage gegen die Tabakkonzerne. Das Gericht ordnete laut Lommen Abdo nun im Fall „Curtis et al. gegen Altria Group, Inc. und Philip Morris USA, Inc. et al.“ unter Aktenzeichen Nr. 27-CV-01-18042 eine Sammelklagen-Mitteilung an. Deren Inhalt (Zitat):

„Falls Sie irgendwann vor dem 30. November 2004 Zigaretten der Marke Marlboro Lights in Minnesota gekauft haben, könnte die vorliegende Sammelklagen-Mitteilung Sie in Ihren Rechten betreffen. Unter dem Aktenzeichen Nr. 27-CV-01-18042 ist im Bezirk Hennepin in Minnesota vertreten von Curtis et al. eine Sammelklage bezüglich der Vermarktung, Werbung und Absatzförderung von Zigaretten der Marke Marlboro Lights gegen Altria Group, Inc. und Philip Morris USA, Inc. anhängig. Die vorliegende Mitteilung soll Sie über die Entscheidung des Gerichts, die Klägergruppe zuzulassen, über die von den Klägern vorgebrachten Anschuldigungen und Ihre eigenen Rechte, der Klägergruppe beizutreten bzw. ihr fern zu bleiben, unterrichten.“

Hauptargument: Täuschung

Jeder Konsument gehöre „ganz unabhängig davon, wo Sie ansässig sind, zur Klägergruppe, falls Sie irgendwann vor dem 30. November 2004 in Minnesota Zigaretten der Marke Marlboro Lights für den persönlichen Gebrauch gekauft haben. Die Kläger behaupten, dass die Beklagten in dem der Sammelklage zugrundeliegenden Zeitraum in Minnesota mithilfe irreführender Werbe-, Marketing- und Verkaufsförderungsmassnahmen Raucher über die Abgabe von Teer und Nikotin der Zigaretten der Marke Marlboro Lights in die Irre führten. Die Kläger bemühen sich um Geldzahlung aus den in dem der Sammelklage zugrundeliegenden Zeitraum erzielten Verkaufserlösen der Zigaretten der Beklagten.“

Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück; das Gericht hat inhaltlich noch nicht entschieden. Unterstützt von rund einem Dutzend Anwaltskanzleien müssen die Kläger also erst einmal ihre Forderungen durchsetzen. Die Anmeldung zur Klägergruppe kann schriftlich bis 4. September erfolgen. Wer sich anmeldet, erwirbt einen Anspruch – sofern es zu einem Schuldspruch oder ähnlichen Ausgang des Verfahrens kommt.

Ein Riesenproblem: „light“

Die juristische Auseinandersetzung zwischen Rauchern und US-Tabakkonzernen könnte, bevor diese und andere Klagen endgültig entschieden sind, ihren Weg bis zum Obersten US-Gericht, dem Supreme Court, nehmen, schätzen Beobachter. In manchen Fällen ist dies bereits passiert: Der Supreme Court bestätigte im März ein Urteil aus dem Bundesstaat Oregon, dass der Witwe eines Rauchers rund 60 Millionen Euro Entschädigung zusprach. Um sein internationales Geschäft vor den Unwägbarkeiten solcher Prozesse zu schützen, hat Tabakriese Philip Morris sich 2008 sogar in zwei unabhängige Teile aufgespalten.

Link: US-Kanzlei Lommen Abdo

Link zur OTS-Aussendung

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