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Recht, Tipps

MEL-Prozessflut: Auf neues Urteil folgt neue Berufung

©Meinl Bank (Screenshot)

Wien. In den letzten Tagen setzte es erneut mehrere Urteile in der Causa MEL. Die Beklagte, die Meinl Bank, soll den Anlegern den Schaden aus dem Kursverfall der MEL-Papiere ersetzen. Nach zwei Siegen erlitt die Bank nun eine Niederlage – doch sie geht in Berufung. 

Das neue, von der Kanzlei Poduschka erstrittene Urteil sei von derselben Richterin ergangen, die bereits einmal gegen Meinl Bank entschieden hat, hält ein Sprecher der Bank fest. Man gehe dagegen in Berufung weil:

  • es die Verantwortung des konzessionierten Anlageberaters nicht berücksichtige
  • sämtliche gesetzlich geforderte Risikohinweise in den fraglichen Unterlagen vorhanden seien
  • ein Werbeprospekt mitunter eine verkürzende Produktbeschreibung vornehme und es daher umso wichtiger sei, dass der Kunde von seinem selbständigen Anlageberater kompetent und umfassend beraten werde

Die Bank verweist darauf, dass andere Urteile vom Landesgericht Feldkirch und vom Handelsgericht Wien dem aktuellen Urteil „diametral entgegengesetzt sind und der Meinl Bank Recht geben“.

In diesen Urteilen werde festgehalten: „Das Lesen von Risikohinweisen ist zumutbar(..“) und: dass „jeder halbwegs intelligente Mensch weiß, dass höhere Gewinnmöglichkeiten bei Wertpapieren auch mit höheren Risken verbunden sind.“ Die Bank hat die Urteile unlängst veröffentlicht; naturgemäß müsse die andere Seite entscheiden ob sie beruft (wofür es einen Fristenlauf gibt).

Link: Urteil zugunsten Kläger

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