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Recht

Recht für Schauspieler: Kostüm nicht zerstören, nicht von der Bühne fallen

Wien. Passend zur Sommerzeit mit ihren zahlreichen Gast- und Festspielen widmet der Verlag Manz ein eigenes Handbuch dem Bühnenrecht. Die Lektüre für Mimen und ihre Brotgeber ist immerhin 138 Seiten stark.

„Ein Schauspieler ist verpflichtet, das ihm vom Theater zur Verfügung gestellte Kostüm zu tragen, darf es aber nicht verwüsten“ – so lautet eines der Erkenntnisse der beiden Autoren Adrian Eugen Hollaender und Heinrich Tettinek. Wer sich für solche Rechtsfragen interessiert, der ist bei ihrem neuen Ratgeber, erschienen im Manz-Verlag, wohl an der richtigen Adresse.

Für Schauspieler und Direktoren

Wer denkt während einer gelungenen Theatervorführung schon daran, wer für den Fall haftet, dass ein Schauspieler durch nicht ordnungsgemäß befestigte, herabstürzende Kulissen verletzt wird? Wann ist die Gage fällig? Und hat der Schauspieler eigentlich Anspruch auf Reise- und Verpflegungskosten? Darf er Rollen auch verweigern? Diese und viele weitere Fragen, die für am Theater Beschäftigte essenziell sind, will der Manz-Ratgeber „Bühnenrecht“ beantworten. Die Autoren sind sowohl mit der Rechtswissenschaft als auch mit der Theaterwelt vertraut und bringen Beispiele aus der täglichen Praxis ein. Ebenfalls enthalten ist ein Bühnendienstvertrags-Muster.

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