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Recht, Tipps

Nach Urteil: Zukunftsvorsorge nun jährlich kündbar

Georg Rathwallner AK OÖ ©Land OÖ / Anzengruber

Wien/Linz. Ein rechtskräftiges Urteil des Handelsgerichts Wien ermöglicht nun die jährliche Kündigung der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge, macht die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) aufmerksam. Zuvor war lediglich die Prämienfreistellung – nach einem Jahr – möglich.

Laut Konsumenteninformation hätten sich gerade in den letzten Monaten viele Menschen an die AK OÖ gewandt, die infolge von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Verlust von Überstunden und Zulagen nicht mehr in der Lage gewesen seien, die monatlichen Prämien ihrer privaten Rentenversicherungsverträge weiter zu bezahlen. Eine Kündigung wurde aber bei der Zukunftsvorsorge, also jenen Vorsorgeversicherungsverträgen, die durch eine staatliche Prämie gefördert wurden, von den Assekuranzen nicht akzeptiert. Lediglich eine Prämienfreistellung war nach einem Jahr möglich. Dies sei jedoch nicht mit einer Auszahlung verbunden gewesen und auch fielen bei Weiterführung des Vertrages bis zum Laufzeitende Kosten an.

Dass nun auch diese Lebensversicherungsverträge jährlich gekündigt werden dürfen, bestätige die Rechtsmeinung der AK OÖ. Man habe seit Einführung dieses Versicherungsproduktes die Rechtsansicht vertreten, dass Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsvertragsgesetz auch die Zukunftsvorsorge jährlich kündigen können.

Im rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichts Wien wird einem Konsumenten der Rückkaufswert nach der Kündigung seiner prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zugesprochen. Steuerrechtliche Vorschriften stünden der Kündbarkeit nach dem Versicherungsvertragsgesetz demnach nicht entgegen.

Rückkaufswert erfragen

Den betroffenen Konsumenten raten die Experten der AK OÖ sich schriftlich an ihre Versicherung zu wenden. „Bevor der Vertrag tatsächlich gekündigt wird, sollte man sicher sein, dass es keine Alternative zur Kündigung gibt und sich jedenfalls bei der Versicherung nach dem Rückkaufswert erkundigen“, empfiehlt Dr. Georg Rathwallner von der Konsumenteninformation.

Keinesfalls sollte überhastet gekündigt werden, denn die vorzeitige Vertragsauflösung führe zu finanziellen Nachteilen. Oft könne durch eine kurzzeitige Prämienpause oder eine vorübergehende Prämienreduktion die Vertragsauflösung vermieden werden. Rathwallner: „Sollten die Versicherungen Kündigungen bei der Zukunftsvorsorge nicht akzeptieren, werden wir mit Musterprozessen das Recht der Konsumenten durchsetzen.“

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