
Wien. Wer per Mausklick im Internet einkauft, darf die erhaltene Ware auspacken, ausprobieren – und zurückschicken. Das hat ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) festgestellt. Die AK hat das Urteil zugunsten eines Konsumenten erstritten. Dieser sandte Ware nach Prüfung retour, woraufhin der Anbieter ein Entgelt verrechnen wollte.
Die Arbeiterkammr (AK) meinte, testen sei keine Benutzung. Der OGH gab laut einer Aussendung der AK Recht und stellte klar: Auspacken und testen der Internet-Produkte ist erlaubt, ohne dass einem Konsumenten bei der Rücksendung dafür Kosten berechnet werden.
Vorsicht: Nicht alle Produkte
Das Urteil gilt nicht für alle Produkte, ausgenommen sind etwa Maßanfertigungen, CDs, Tickets, DVDs und Software. Im konkreten Streitfall ging es um Antennen für ein WLAN-Funknetzwerk, die nicht wie erhofft funktionierten.