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Recht

Neues Insolvenzrecht macht Entschuldung für Unternehmen leichter

Peter Koren ©Andi Bruckner / IV

Wien. Ab 1. Jänner 2010 tritt die geplante „Insolvenzordnung neu“ in Kraft. Sie bringt ein neuartiges Sanierungsverfahren, das es Unternehmen ermöglichen soll, unter der Ägide der bisherigen Geschäftsführung und mit Einverständnis der Gläubiger aus eigener Kraft eine Entschuldung durchzuführen, verspricht Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Für Peter Lohberger vom Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) sind die Kernpunkte neben der von 40 Prozent auf 30 Prozent gesunkenen Ausgleichsquote vor allem das neue Sanierungsverfahren in sogenannter „Eigenverwaltung“ durch den bisherigen Geschäftsführer. Derzeit ist das Ausgleichsverfahren in Österreich ein fast nie benutztes Instrument: Im 1. Halbjahr 2009 gab es laut AKV in Österreich nur 40 Ausgleiche, aber 6.477 Konkurse bzw. 2.225 mangels Masse abgewiesene Konkursanträge. In den beiden letzteren Fällen hört das betroffene Unternehmen auf zu bestehen; durch das neue Sanierungsrecht sollen mehr Unternehmen eine Insolvenz künftig überleben.

Umbau des Insolvenzrechts

Die Instrumente des Ausgleichs- und des Konkursverfahrens werden zu diesem Zweck zum neuen Sanierungsverfahren zusammengelegt; ob ein Sanierungsverfahren mit Auflösung oder Weiterbestand des Unternehmens endet, entscheidet der Erfolg der Sanierungsbemühungen. Die bisherigen starren Fristen werden flexibilisiert. In vieler Hinsicht ähnelt das neue Verfahren dem bekannten Chapter-11 in den USA, sagen Experten.

Bietet die Geschäftsführung des Schuldners am Anfang des Verfahrens in ihrem Sanierungsplan eine Schuldentilgungsquote von 30 Prozent, so kann sie während des Sanierungsverfahrens das Unternehmen selbst führen. Bietet sie lediglich 20 Prozent (die Mindestquote), erhält das Unternehmen ein fremdes Management gestellt.

Zur Annahme des Sanierungsplans durch die Gläubiger soll künftig eine einfache Mehrheit nach Kapitalanteilen (also nicht nach Köpfen) ausreichen; damit ist eine Pattsituation durch Nicht-Zustimmung mancher Gläubiger zum Sanierungsplan viel weniger wahrscheinlich.

Lob für das Regierungsvorhaben, das noch im Verlauf des Monats August in einen ersten Gesetzesentwurf münden soll, kommt von der Industriellenvereinigung (IV): „Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe ist nunmehr vor allem eine rasche Umsetzung erforderlich. Im Zentrum muss dabei stehen, die Sanierungschancen für Unternehmen, die – insbesondere als Folge der Krise – ohne Eigenverschulden in die Insolvenz geraten sind, zu verbessern“, meint der Vize-Generalsekretär der IV, Peter Koren. „Im Mittelpunkt der Reform muss stehen, überschuldeten Unternehmen ein kontrolliertes Sanierungsverfahren zu erleichtern.“

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