
Wien. Beim neuen Insolvenzrecht muss es vor allem auch darum gehen, die Chancen der Gläubiger auf ihr Geld zu vergrößern – weil ein weiter existierendes Unternehmen eher bezahlt, mahnt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Im geplanten Gesetz klaffen aus ihrer Sicht noch Lücken.
„In der Praxis wird es darum gehen, mit Fortführung des Unternehmens auch die Interessen der Gläubiger besser zu schützen als mit der Zerschlagung“, sagt der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner.
Noch offen ist in den Augen der Wirtschaftstreuhänder ein wichtiger Punkt: die Stellung von Sanierungskrediten, die Banken nach Eröffnung des Verfahrens einräumen. Diese sind oft für eine erfolgreiche Sanierung entscheidend – und gleichzeitig zögern die Banken mit der Erteilung der Kredite, um zu vermeiden, dass es zu Anfechtungen o.ä. kommt.