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Recht, Tipps

Österreich führt Strafen für beleidigende Online-Fotos von privaten Internet-Usern ein

Wien. Österreich führt einen neuen Straftatbestand ein: „Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen“. Wer andere durch online gestellte oder per Handy verbreitete Fotos erniedrigt, kann künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden, geht aus dem Entwurf hervor, den das Justizministerium jetzt versandt hat. Der Paragraph richtet sich gegen „Happy Slapping“ und gegen Paparazzi.

Das Strafmaß beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder 360 Tagessätze. Der neue Par. 120a Strafgesetzbuch wurde ursprünglich gegen Paparazzi entworfen, die ihren prominenten Opfern durch Fotos des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu nahe rücken. Er wendet sich aber auch gegen „Happy Slapping“. Dabei werden Menschen misshandelt oder erniedrigt und davon Bildaufnahmen angefertigt, die z.B. auf Facebook oder anderen Community-Websites online gestellt oder auf andere Art und Weise verbreitet werden.

Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen. Trotzdem könne daraus ein gewisses Maß an „Mehrbelastung“ der Staatsanwaltschaften durch die Verfolgung der Verdächtigen entstehen, schreibt das Justizministerium in den Erläuterungen – es scheint also durchaus nicht der Meinung, dass der neue Paragraph selten angewandt wird.

Die Verschärfung ist Teil einer breiter angelegten Mediengesetz-Novelle, die ganz allgemein die Rechte von Opfern in der Berichterstattung stärken und demnächst in Kraft treten soll.

Link: Entwurf zur Mediengesetz-Novelle (Justizministerium)

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