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Recht

Schuhstreit: Puma droht wegen Formfehler Entzug eines Markenrechts

Herzogenaurach/Pfäffikon. Dem international tätigen deutschen Sportartikelhersteller Puma droht der Verlust der Rechte an einem seiner Markenzeichen, den für Puma bekannten gebogenen Lederstreifen. Wie Pressetext meldet, betreibt der US-Rivale K-Swiss eine Klage, mit der er die geschützten Markenrechte für den gebogenen Puma-Lederstreifen aberkennen lassen will. Gehe der Rechtsstreit zugunsten von K-Swiss aus, dann könne schon bald jeder in den USA Sportschuhe legal herstellen und im freien Verkauf anbieten, die denen von Puma zum Verwechseln ähnlich sehen. „Dass Puma nur aufgrund eines Formfehlers das Markenrecht über seinen Formstrip verlieren könnte, ist dramatisch. Schließlich wirkt die Marke für die Kunden identitätsstiftend und erzeugt somit einen gestaltenden Zusammenhang”, zitiert Pressetext Thomas Otte, Markenexperte und Inhaber des gleichnamigen Beratungsunternehmens. Laut dem Markeninsider stehe der Formstrip wie auch der Schriftzug oder die Raubkatze als Emblem für Markenvertrauen.

Rivale K-Swiss hat gute Chancen

Experten schätzen, dass der gebogene Lederstreifen, der alle Puma-Schuhe ziert, für den Konzern mindestens genauso wichtig ist wie das Logo der springenden Raubkatze. K-Swiss will vor Gericht durchsetzen, dass dieser sogenannte Formstrip nicht länger geschützt bleibt. Die Chancen stehen Rechtsexperten nach nicht schlecht.

Die Deutschen sollen das US-Patentamt bei der Anmeldung des Formstrips nicht darüber informiert haben, dass ihre US-Tochter, die Puma North America, Miteigentümer des Lederstreifens ist. In dem von K-Swiss bereits bei einem Gericht im US-Bundesstaat Massachusetts eingereichten Antrag soll Puma nun für den Fehler gerade stehen. Der deutsche Konzern sollen damals dem Patentamt bei der Anmeldung schriftlich versichert haben, dass kein anderer Rechte an dem Streifen besitzt.

Schuss ging nach hinten los

Kommt K-Swiss damit durch wäre der Markeneintrag ungültig und dies sei nachträglich nicht mehr korrigierbar, berichtet auch die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. In Rollen gebracht haben den Angaben zufolge die Herzogenauracher die Sache selbst: Ein jenem von Puma ähnlicher Lederstreifen habe ein Schuhmodell von K-Swiss geziert, die Deutschen hätten versucht, K-Swiss zu zwingen, diese Schuhe zu vernichten. K-Swiss wirft Puma zudem vor, ökonomischen Vorteil daraus zu ziehen, dass das Zeichen nur für die Puma AG eingetragen sei. Auf diese Weise spare man illegal enorm Steuern.

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