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Recht, Tipps

Moped-Lenker brauchen nun Ausweis

Wien. Seit 1. September 2009 darf in Österreich kein Moped-Lenker mehr ohne Ausweis fahren. Das schreibt die Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) vor. Handlungsbedarf also für all jene, die schon jahrelang mit dem Moped fahren und weder einen Mopedausweis noch einen Führerschein haben, macht der Autofahrerverein ARBÖ aufmerksam.

„Aus dem Schneider sind alle, die einen Führerschein haben, denn der Führerschein gilt auch für Mopeds“, sagt der geschäftsführende Vizepräsident des ARBÖ und Verkehrsjurist Dr. Herbert Grundtner. Sich um einen Mopedausweis kümmern müssen sich aber alle, die seit Jahren ein Moped fahren ohne irgendeine Lenkerberechtigung. So ein „papierloses” Mopedfahren war bisher ganz legal möglich, denn jeder durfte ein Moped lenken, sobald er oder sie 24 Jahre alt wurde – nur die Jüngeren mussten den Mopedausweis machen.

Damit ist seit gestern Schluss – auch ein Mopedausweis tut es. Theoretisch haben alle „papierlosen Mopedfahrer” bis 1. September 2011 Zeit, sich das neue Papier ausstellen zu lassen, denn bis dahin läuft die gesetzliche Übergangsfrist. „Wer aber sein Moped bewegt und bis Ende dieses Jahres – wenn die Toleranzfrist vorbei ist – keinen Ausweis besitzt, riskiert eine Geldstrafe“, warnt Dr. Grundtner.

Einen Mopedausweis könne man sich ausstellen lassen, indem man glaubhaft macht, dass man schon bisher zulässigerweise ein Moped gelenkt hat. Der ARBÖ etwa stellt solche Mopedausweise aus. An Papieren mitzubringen seien ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass), eine Kopie des Identitätsnachweises sowie ein Passfoto.

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