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Recht, Tipps

ZaDiG bringt raschere Überweisungen

Klaus Mattes ©Erste Bank

Wien. Mit 1. November 2009 tritt das neue Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) für Österreich in Kraft. Für Bankkunden verändert sich damit einiges zum Positiven: Überweisungen werden europaweit von einem Tag auf den anderen durchgeführt, Kontoschließungsgebühren entfallen und Einspruchsfristen werden verlängert.

Im Wesentlichen bringt das Gesetz fünf Neuerungen:

1. Euro-Überweisungen dauern zukünftig EU-weit einen Werktag, konkret: elektronische Zahlungsaufträge in Euro werden innerhalb der EU bereits am nächsten Tag dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Bisher galten fünf Tage als Regel. Bei Überweisungen in Papierform verlängert sich der Zeitraum um einen Tag. Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, aber auf eine der Währungen eines EWR-Mitgliedstaats, werden in maximal vier Bankwerktagen durchgeführt. Neu ist auch, dass eine Gutschrift eines Euro-Betrags mit taggleicher Valuta auf das Empfängergirokonto gebucht wird (ausgenommen sind Währungsumrechnungen). Da die technischen Voraussetzungen nicht immer gegeben sind, ist bis 1.1.2012 eine Übergangsfrist von drei Tagen vorgesehen.

2. Mit dem neuen Gesetz entfallen die Kontoschließungsgebühren bei Girokonten in Österreich.

3. Die Einspruchsfrist bei Lastschriften wird von 42 auf 56 Tage verlängert. Bei einer unberechtigten Abbuchung können Kunden Lastschriften innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) ab dem Zeitpunkt der Belastung ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen. Bisher waren hierfür 42 Tage vorgesehen. „Wir raten unseren Kunden, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren, um nicht autorisierte Zahlungen so rasch wie möglich festzustellen. Wir können so die unberechtigten Überweisungen rascher von der Fremdbank zurückholen“, erklärt Klaus Mattes, Zahlungsverkehrsexperte der Erste Bank. Der falsche Betrag werde auf das Konto rückerstattet und mit dem Tag der Belastung wertgestellt.

4. Für Reklamationen bei nicht autorisierten Abbuchungen sieht das neue Gesetz zukünftig 13 Monate Einspruchsfrist vor. Solche Abbuchungen passieren häufig im Zusammenhang mit Glücksspielen, macht die Erste Bank aufmerksam. Insbesondere bei Anrufen von unbekannten Firmen, die per Telefon zur Teilnahme an Gewinnspielen werben und dabei die Kontodaten erfragen, sollte man vorsichtig sein. Mattes: „In der Praxis können nicht autorisierte Einzüge auch länger nachverfolgt werden. Kunden raten wir deshalb, auch nach dem Ablaufen der Einspruchsfrist auf alle Fälle mit der Bank Rücksprache zu halten.”

5. Das ZaDiG setzt weiters klare Richtlinien bei der Darstellung von Gebühren fest. Bei Überweisungen wird der Betrag dem Empfänger in voller Höhe gutgeschrieben. Etwaige anfallende Spesen müssen separat ausgewiesen werden.

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