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Recht

Justizministerin plant Spezial-Staatsanwälte für Wirtschaftsverbrechen

Claudia Bandion-Ortner ©BMJ

Wien. Der Strafrahmen für Bilanzfälschung ist zu niedrig, sagt Justizministerin Claudia Bandion-Ortner beim „Law Dialogue“ der Wiener Wirtschaftskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach. Außerdem will sie eigene Spezialeinheiten zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in den Staatsanwaltschaften schaffen.

Argument für die Aufrüstung der Staatsanwaltschaften: Die „wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, die internationale Vernetzung und vor allem die neu verfügbaren Technologien haben zu einer neuen Dimension von Delikten und Kriminalität geführt“, wie die Ministerin (und ehemalige Richterin im Fall Bawag) gestern ausführte und heute in einer eigenen Presseaussendung nochmals betont.

Besonders im Bereich der Wirtschaftskriminalität sei die Justiz „mit immer komplexeren Sachverhalten und immer größeren Zahl an Prozessbeteiligen“ konfrontiert. Um diese Verfahren auch weiterhin mit hoher fachlicher Kompetenz in angemessener Zeit erledigen zu können, „bedarf es gewisser struktureller Änderungen und mehr Spezialisierung in der Justiz“ sagte Bandion-Ortner.

Bei Oberstaatsanwalt angesiedelte Spezialisten

Ihr Ziel sei daher, in den nächsten Monaten eigene Spezialeinheiten für Wirtschaftsstrafsachen bei den Staatsanwaltschaften am Sitz der Oberstaatsanwaltschaften einzurichten. Es gehe nicht um die Einrichtung neuer Behörden, sondern um mehr Spezialisierung, um intensive praxisbezogene Aus- und Fortbildung und den Ausbau der Zusammenarbeit mit Experten, etwa aus den Bereichen Finanzmarktaufsicht und Banken. „Dadurch wird die Justiz an Schlagkraft gewinnen.“ Denn mehr Expertise bedeute bessere und effizientere Nutzung von Ressourcen.

Verbesserungsmöglichkeiten sieht Bandion-Ortner auch im Bereich der Abschöpfung der unrechtmäßigen Bereicherung durch eine Straftat: Parallel zu den Ermittlungen zur Aufklärung der Straftat müssten künftig in verstärktem Maße auch Finanzermittlungen zur Sicherstellung der Abschöpfung geführt werden: „Wenn Vermögenswerte festgestellt werden, müssen unverzüglich einstweilige gerichtliche Verfügungen eingeholt werden“ so die Ministerin, die einräumte, dass es die notwendigen gesetzlichen Regelungen bereits gebe, allerdings von dieser Möglichkeit noch in zu geringer Intensität Gebrauch gemacht werde.

Außerdem prüft die Justizministerin einen höheren Strafrahmen für Bilanzfälschung. Derzeit beträgt diese maximal ein Jahr Haft, was angesichts der möglichen Folgeschäden großer Wirtschaftsdelikte zu wenig sei, so die ehemalige Bawag-Richterin.

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