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Recht

Neues Insolvenzrecht soll Betriebe retten, doch Kritiker sehen Schwachstellen

Wien. Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßt das neue Insolvenzrecht: Die Pleite-Verfahren würden einfacher und die Betriebe gestärkt. Doch vom Kreditschutzverband (KSV) und anderen kommen gleichzeitig mahnende Worte: Die Rolle der Zulieferer und Auftragnehmer von insolventen Betrieben würde geschwächt.

Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßt das geplante neue Insolvenzrecht: „Es bringt eine Reihe von wichtigen Verbesserungen für die Betriebe und stellt die Sanierungschancen für Unternehmen in den Vordergrund“, sagte sie bei der Veranstaltung „Auf dem Weg zu neuen Sanierungsverfahren“, die von der WKÖ gemeinsam mit der Tageszeitung „Die Presse“ in Wien abgehalten wurde.

Der Ministerialentwurf zum Insolvenzrecht, der sich derzeit in Begutachtung befindet, sieht im Wesentlichen vier Neuerungen vor:

  • Die Verfahrensvereinfachung, wonach Konkurs- und Ausgleichsverfahren zu einer Insolvenzordnung zusammengefasst werden,
  • das Zurückdrängen der Konkursabweisung mangels Masse,
  • Förderung und Sanierung sowie
  • die Motivierung der Unternehmer, rechtzeitig ein Verfahren einzuleiten.

„Die Stärkung und Sanierung der Betriebe stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes, denn damit würden wirtschaftliches Vermögen und Arbeitsplätze abgesichert“, betonte Hochhauser. Im ersten Halbjahr 2009 war ein Anstieg der Insolvenzen um 17,6 Prozent auf rund 1.900 Fälle zu verzeichnen. Der Wirtschaftskammer gehe es vor allem darum, Liquidität und Finanzierungsmöglichkeiten der Betriebe zu sichern, Exportwirtschaft und Inlandsnachfrage zu unterstützen und die Probleme am Arbeitsmarkt einzudämmen. WKÖ-Generalsekretärin Hochhauser: „Das neue Insolvenzrecht ermöglicht darüberhinaus ein leichteres Ablegen des ‚Stigmas des Scheiterns‘.“ Darauf ging auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner in ihren einleitenden Worten zur Veranstaltung ein: Mit dem neuen Gesetz werde dem Motto „Retten statt ruinieren“ stärker als bisher Rechnung getragen: „Uns geht es vor allem darum, die Sanierungsschancen zu erhöhen und die ‚Konkurse mangels Masse‘, die besonders schädlich sind, weil die finanzielle Gebarung nicht überprüft wird, zurückzudrängen“, unterstrich die Ministerin.

„Warum den Pleitier zum Insolvenzverwalter machen“

An einigen der Kernpunkte der geplanten neuen Rechtslage setzen aber auch die Kritiker an: So werde die Stellung von Auftragnehmern des insolventen Betriebes geschwächt, heißt es laut „WirtschaftsBlatt“ etwa beim KSV. Und Masseverwalter wenden sich dagegen, dass das neue Gesetz prinzipiell die Verantwortung für das Management des Sanierungsprozesses der bisherigen Geschäftsführung überlassen möchte: Warum mache man diejenigen, die die Pleite zu verantworten hätten, dann auch noch zum Sanierungsmanager, wo doch nachweislich ein großer Teil der Insolvenzen auf Managementfehler zurückzuführen sei, kritisieren sie.

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