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Recht, Tipps

Strengere Regeln für den neuen Führerschein: Die Verschärfungen im Detail

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Wien. Seit 1. September ist das „Verkehrsicherheitspaket“ in Kraft. Damit werden Strafsätze erhöht und die Dauer des Führerscheinentzuges nach Alkoholdelikten verlängert. Und es werden Schlupflöcher beseitigt: Durch den Moped-Führerschein können Alkoholsünder nach Verlust des Führerscheins nicht mehr auf „Mopedautos“ umsteigen, so der Öamtc.

In Summe habe die 12. Führerscheingesetz-Novelle (FSG-Novelle) einige deutliche Verschärfungen gebracht. Um die Sanktionen nach schweren Verkehrsübertretungen übersichtlich zusammenzufassen, gibt der Autoklub gemeinsam mit dem Verkehrsministerium eine Informationsbroschüre heraus. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: „Die neuen gesetzlichen Regelungen können nur funktionieren, wenn sie auch bekannt sind.“ Neben den bereits viel diskutierten Strafverschärfungen für Alkolenker und schwere Temposünder sowie den vereinheitlichten Strafen für Tempoüberschreitungen auf den Autobahnen treten mit September auch die verpflichtende Ausbildung für Mopedfahrer und neue Kindersicherungskurse im Rahmen des Vormerksystems in Kraft.

Verpflichtende Schulung für Mopeds und Quads

Ab sofort gilt: Mit In-Kraft-Treten der 12. FSG-Novelle ist das Lenken eines Mopeds, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugs inklusive sogenannter „Quads“ bis 45 km/h sowie eines Invalidenkraftfahrzeugs nur mehr mit Ausbildung und Ausweis erlaubt. Grund für diese neue Regelung ist, dass die Zahl der tödlichen Mopedunfälle in jüngerer Zeit stark angestiegen ist. Dem soll nun eine verbesserte Mopedausbildung entgegengesetzt werden, die zwei zusätzliche Stunden Praxistraining auf der Straße beinhaltet.

Ältere Mopedlenker, die bisher ohne Ausweis fahren durften, haben zwei Jahre Zeit, sich den Ausweis ohne Ausbildung abzuholen. Aber: Seit 1. September darf niemand mehr ohne Mopedausweis unterwegs sein. Wer seine Lenkberechtigung verloren hat – beispielsweise durch Schnellfahren oder Alkohol am Steuer – darf aus diesem Grund auch kein vierrädriges Leichkraftfahrzeug („Mopedauto“) steuern.

Zwei Vormerkungen – ab zum Kindersicherungskurs

Schon bisher hat man einen Schlechtpunkt im Vormerkssystem erhalten, wenn man ein Kind im Auto nicht gesichert hat. Wird man beim zweiten Vormerkdelikt erwischt und war man davon mindestens einmal mit einem ungesicherten Kind im Auto unterwegs, muss man nun zu einem speziellen, halbtägigen Kindersicherungskurs. Ziel des Vormerkssystems ist, die Zahl der Wiederholungstäter im Straßenverkehr zu verringern. „Die Erfahrungen der ersten Jahre seit Einführung des Vormerksystems zeigen eine positive Wirkung. Die Kombination von Strafe und bewusstseinsbildender Maßnahme haben mehr Effekt, als die Strafe alleine“, so der ÖAMTC-Jurist.

Link: Das neue Vormerksystem beim Führerschein (Öamtc)

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