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Recht

Werbe-Fachverband wirft Münze Österreich sittenwidrige Ausschreibung vor

Werber-Obmann Peter Drössler ©FV Werbung

Wien. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikationwirft niemand geringerem als der Münze Österreich sittenwidrige Klauseln bei ihrer neuen Kampagnen-Ausschreibung vor: Unterliegt eine teilnehmende Agentur, so soll sie um 3000 Euro alle Rechte an ihrem Vorschlag an die Münze abtreten. Die Werber haben damit ein grundsätzliches Problem: Um so wenig Geld sei das „billiger Ideenklau“ und als „gesetzes- und sittenwidrig anfechtbar“, meint Obmann Peter Drössler.

Der Fachverband „kann von der Teilnahme an der gegenständlichen Agenturausschreibung der Münze Österreich AG nur abraten“, erklärt der Fachverbandsobmann. Insbesondere lehne die Interessenvertretung der Kommunikationsbranche den Punkt 10 der Ausschreibung, der die Vergütung betrifft, als sachlich nicht zielführend und rechtlich unzulässig ab. Bietern, die am Verhandlungsverfahren teilnehmen, steht laut Agenturausschreibung zur Abgeltung des Aufwandes der Teilnahme am Vergabeverfahren und der Kreativleistung ein pauschaler Betrag von 3.000 Euro zu, sofern ihnen nicht der Zuschlag erteilt wird.

Grundsätzliches Problem

Der Auftraggeber erhält damit das Recht, die im Rahmen der Angebotslegung „Kreative Leistung“ vorgelegten Ideen zu nutzen und umzusetzen. „Diese Vorgangsweise ist als absolut unüblich für eine Agenturausschreibung zu beurteilen“, so Drössler: „Grundsätzlich sind pauschale Abgeltungen für den entstandenen Aufwand der Teilnahme an einem Wettbewerb rechtlich gedeckt“. Eine pauschale Abgeltung in der Höhe von 3.000 Euro sei aber „sehr gering für ein zeitlich und örtlich uneingeschränktes Werknutzungsrecht und den Verzicht auf jegliche Nennung des Urhebers“.

Diese Abgeltung stehe „unzweifelhaft in keinem Verhältnis bzw. in einem krassen Missverhältnis zum tatsächlichen Wert einer Einräumung der Nutzungsbewilligung. Nach der derzeitigen Judikatur sind die entsprechenden Klauseln in der Bewerbungsunterlage als gesetzes- und sittenwidrig anfechtbar.“

Notwendig sei eine „Kombination des notwendigen Wissens über die Erfordernisse der auslobenden Stelle mit dem Know-How über die Arbeitsweise der Werbebranche“, so der Fachverband. Kampagnen wie diese würden nur unter den Gesichtspunkten der ausschreibenden Stelle vergeben, meint Drössler. „Der Vorwurf „Pfusch“ mag vielleicht ein wenig zu weit gefasst sein. Doch was die Münze Österreich AG mit dieser Agenturausschreibung im Schilde führt, ist nichts anderes als billiger Ideenklau.“ Die Münze Österreich ist die für die Münzprägung zuständige Tochter der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), der Zentralbank der Republik und Mitgliedsbank des Eurosystems.

Update: Münze Österreich weist Vorwürfe zurück, Klausel sei Sicherheitsmaßnahme

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