Wien. Die Meinl Bank meldet einen Etappensieg im Streit um die Anlegerverluste mit Zertifikaten von Meinl European Land (MEL): Die von der Bank betriebene Abberufung des Sachverständigen Thomas Havranek wegen Befangenheit wurde laut „Format Online“ vom Oberlandesgericht Wien bestätigt und ist damit rechtskräftig. Das nimmt aus Sicht der Bank dem bisher geführten Verfahren die Grundlage.
Havranek sei „nachweisbar nicht für den Bereich Kapitalmarktfragen qualifiziert und hätte allein schon auf Grund dieser Tatsache nicht zum Sachverständigen ernannt werden dürfen. Dies und die Tatsache eindeutiger Befangenheit führten zu Fehlentscheidungen mit weitreichenden aus rechtsstaatlicher Sicht extrem problematischen Konsequenzen“, meint jedenfalls Peter Weinzierl, Vorstand der Meinl Bank. Havranek selbst weist die Vorwürfe zurück.
Das Vorgutachten von Havranek war eine der Grundlagen der legendären Verhaftung von Banker Julius Meinl im April 2009. Rechtsstaatlich problematisch sei auch die Tatsache, dass der befangene Sachverständige bei fast allen Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft eine aktive Rolle spielte und den Großteil der Fragen stellte, heißt es in einer Aussendung der Meinl Bank.
Die Prozessflut
Derzeit sind die Bank bzw. Vermittler des Anlageprodukts MEL-Zertifikate von mehreren hundert Klagen betroffen: Eine „niedrige dreistellige Zahl“, heißt es. Erste Urteile (zumeist nicht rechtskräftig, weil Kläger bzw. Beklager sofort berufen) sind sowohl für wie gegen Bank bzw. Vermittler ausgegangen. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien sowie an prominenter Position der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Prozessfinanzierer Advofin treten auf Seiten der Kläger auf. Laut „Standard“ soll nun der Sachverständige Fritz Kleiner statt Havranek auftreten, ein prominenter Name: Er war auch Gutachter in der Causa Bawag.