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Recht, Tipps

Mystery-Shopping bei Rechtsanwälten und Notaren ergibt recht gute Noten

Wien. Der VKI tat bei Rechtsanwälten und Notaren etwas, was sonst nur Supermärkte, Masseure oder andere Gewerbebetriebe durchmachen müssen: Mystery-Shopping. Acht zufällig ausgewählte Rechtsanwälte und vier Notare wurden darum gebeten, ihre juristische Meinung zu einem vorgelegten – mit offensichtlichen Fehlern versehenen – Immobilienkaufvertrag abzugeben. Ergebnis: Beratung gut, aber nicht billig. Ein Notar verlangte sogar für das Erstgespräch Geld, was bei Notaren im Gegensatz zu Anwälten nicht erlaubt ist, so der VKI.

Prüfkriterien waren, ob es ein kostenloses Erstgespräch gibt, wie weit auf die grundlegenden Probleme des Vertrages eingegangen wurde, wie das Gespräch ablief und ob zu kostenpflichtigen Leistungen gedrängt wurde, heißt es bei den Konsumentenschützern.

Insgesamt fiel die Leistung in der Hälfte der Fälle „gut“ bzw. „sehr gut“ aus. Verglichen mit anderen Testreihen sind das durchaus gute Werte. Allerdings lautet das Fazit des VKI: „Wer wirkliche juristische Begleitung braucht, kommt um den Griff in die Geldbörse nicht herum.“

Erwartet wurde keine verbindliche Vertragsprüfung. Aufgrund der offensichtlichen Fehler sollten aber zumindest Hinweise gegeben werden, ob der Vertrag in dieser Form tauglich ist, so die Tester. Das sei im Großen und Ganzen erfüllt worden.

Einige Kanzleien gaben sogar Tipps und Ratschläge, die über den Vertrag hinausgingen. In zwei Fällen gab es beim Erstkontakt am Telefon hingegen gar keine Auskunft, darunter ein Notar, der den Vertrag im Detail nur für 2.400 Euro prüfen wollte. „Das widerspricht der Verpflichtung von Notaren zu kostenlosen Erstgesprächen“, kritisiert „Konsument“-Projektleiter Bernd Lausecker. „Bei Rechtsanwälten ist das hingegen nur dann möglich, wenn es ausdrücklich so vereinbart wurde.“

Hilfe-Paket der Kammer nicht erwähnt

Kostenpflichtige Leistungen boten die Kanzleien korrekterweise als zusätzlichen Service an. Lediglich in zwei Fällen fühlten sich die Tester gedrängt. In keinem Fall erwähnt wurde aber das Servicepaket „Haus- und Wohnungs-Check“ der Rechtsanwaltskammer. Dieses beinhaltet um 120 Euro Beratung zu grundlegenden Fragen zu Haus- und Wohnungskauf. Bei den stattdessen gelegten Angeboten schwankten die Preise erheblich zwischen 2.000 und 6.000 Euro. „Wer keine böse Überraschung erleben möchte, klärt vorab Kosten und Art der Berechnung – und vergleicht. Pauschalhonorare sind zwar nicht immer die billigste Variante, sorgen aber für eine verbindliche Obergrenze“, rät Lausecker abschließend.

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