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Recht, Tipps

Bis zu 11.000 Dollar Strafe für Schleichwerbung auf Twitter, in Blogs & Co

Washington/Wien. Für Blogger, Facebook- und Twitter-Nutzer gelten künftig strengere Werberichtlinien. Die US-Regulatoren der Federal Trade Commission (FTC) haben klarere Regeln für das Werben in der Blogosphäre aufgestellt. Wer Werbung nicht kenntlich macht, zahlt Strafen bis zu 11.000 US-Dollar.

In Zukunft sind Blogger dazu verpflichtet, Anzeigen deutlich als solche zu kennzeichnen und offenzulegen, wenn beispielsweise Zahlungen für positive Produktbesprechungen erhalten oder Gratis-Artikel vergeben wurden. Wer sich nicht an die neuen Richtlinien hält, muss mit Strafen rechnen. Die überarbeiteten Werberegeln gelten darüber hinaus auch für Promis und Marktforschungsunternehmen.

Strengere Regeln

Bisher waren Blogger in den USA nicht zur Kennzeichnung von Werbung verpflichtet, was vor allem bei Konsumentenschützern zu Kritik führte. Lange Zeit sei für Nutzer bzw. Verbraucher nicht klar ersichtlich gewesen, wenn Blog-Beiträge im Auftrag von Firmen veröffentlicht wurden und nicht der Information, sondern Werbezwecken dienten.

Hierzulande ist die Situation anders: Im Gegensatz zu den USA gibt es einen stärkeren Konsumentenschutz und auch das Werben in Online-Medien ist strenger geregelt. „Bei uns gilt nach dem Mediengesetz grundsätzlich, dass Werbung gekennzeichnet werden muss. Das gilt auch für das Internet bzw. periodische Medien, wozu das Web zählt“, erklärt Markus Deutsch, Geschäftsführer vom Fachverband Werbung der österreichischen Wirtschaftskammer, im Gespräch mit pressetext.

EU will handeln

Darüber hinaus gebe es derzeit aber auch EU-weit eine Diskussion um neue Werberichtlinien für Online-Medien, die zu noch klareren Kennzeichnungen verpflichten sollen. „In Deutschland gibt es aktuell eine Debatte darüber, wie vorgegangen werden soll, wenn etwa eine CD online angeboten wird. Wer auf ein Angebot klickt, soll deutlich zu sehen bekommen, was diese CD kostet, so die Forderungen“, so Deutsch.

Dabei gehe es insbesondere auch um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Aber auch Datenschutzfragen stehen im Mittelpunkt der EU-Diskussion. „Konsumenten sind zunehmend vom Web abhängig, wenn es um Kaufinformationen geht“, so Jack Gillis von der Consumer Federation of America.

Es gebe in den USA bis dato gewaltige Möglichkeiten, Konsumenten in die falsche Richtung zu lenken. Aus den neuen Richtlinien geht nun nicht hervor, in welcher Form die klaren Kennzeichnungen in Zukunft zu erfolgen haben. Das bleibt laut FTC den gesponserten Bloggern überlassen. Die Ausweisung von Werbung könne etwa via Banner innerhalb einer Produktbesprechung erfolgen. Einzige Pflicht ist, dass die Kennzeichnung klar und unmissverständlich erfolgt. (pte)

 

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