Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht

Kleine Unternehmen sind künftig erst ab 700.000 Euro Umsatz bilanzierungspflichtig

Wien. Mit einer Novelle zum Rechnungslegungsgesetz will das Justizministerium die Bilanzierung für kleine Unternehmen vereinfachen. Außerdem sollen Steuerbilanz und Handelsbilanz wieder näher aneinander geführt werden.

Das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 zielt darauf ab, Verwaltungskosten für Unternehmen zu reduzieren und „moderne Rahmenbedingungen zu schaffen“, hält Justizministerin Claudia Bandion-Ortner fest. Der Entwurf des RÄG 2010 ging Anfang Oktober in Begutachtung. „Die Justiz arbeitet nicht nur an ihrer eigenen Modernisierung, sie trägt auch wesentlich zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich bei“, meint sie.

Grenze für Bilanzierung 700.000 statt 400.000 Euro

Der Entwurf sei Teil eines Entlastungspaketes für österreichische Klein- und Mittelbetriebe. Unternehmen sollen künftig erst ab Umsatzerlösen von über 700.000 Euro (derzeit 400.000 Euro) buchführungs- und bilanzierungspflichtig werden.

Das Justizministerium rechnet damit, dass rund 12.000 Unternehmen von der Novelle profitieren werden: „Die vorgesehene Deregulierung wird zu einer substantiellen Verminderung der Verwaltungslasten für Unternehmen in der Höhe von rund 55. Mio. Euro führen“, so die Justizministerin.

Weiters sei beabsichtigt, eine erste Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz zu schaffen. Mit dieser Maßnahme gehe eine Verbesserung der Aussagekraft des Jahres- und Konzernabschlusses einher. Die Rechnungslegungsbestimmungen sehen zum Teil Bewertungswahlrechte vor, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung nicht genutzt werden können. „Nicht mehr zeitgemäße Doppelgleisigkeiten zwischen Unternehmensbilanz und Steuerbilanz sollen daher möglichst aufgegeben und eine Annäherung an eine >Einheitsbilanz< erreicht werden“ so Bandion-Ortner.

Weniger Spielraum bei Bilanzierung

In den geltenden unternehmensrechtlichen Bewertungsregelungen sind Wahlrechte enthalten, die für die steuerrechtliche Gewinnermittlung nicht bestehen. Ein Teil dieser Abweichungen vom Steuerrecht bedinge nicht nur einen Mehraufwand bei der Bilanzerstellung, sondern erschwere auch die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse und können zu Lasten eines möglichst getreuen Bildes von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gehen, heißt es im Justizministerium. „Im Sinne einer Angleichung der Unternehmens- und der Steuerbilanz zur Senkung von Verwaltungslasten würde in diesen Fällen daher auch eine Verbesserung der Aussagekraft der Bilanz durch Aufgabe von Wahlrechten eintreten.“

Es sind daher Bewertungsänderungen in folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,
  • Mindestansatz der Herstellungskosten,
  • Entgeltlich erworbener Geschäfts(Firmen)wert,
  • Abschreibung des Umlaufvermögens,
  • Zuschreibungen,
  • Unterschiedsbetrag infolge einer Konsolidierung.

Enthalten ist außerdem auch eine Klarstellung, dass Mutterunternehmen, die ausschließlich Tochterunternehmen haben, die für sich und zusammen von untergeordneter Bedeutung sind, keine Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts treffen soll.

Link: Justizministerium

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?