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Recht, Tipps

Wirtschaftskammer schlägt neue Regeln für Bonitäts-Auskünfte vor

KSV1870-Chef Johannes Nejedlik ©KSV

Wien. Wie Bonitätsdaten erfasst, gespeichert, auf Verlangen richtiggestellt und schließlich auch wieder gelöscht werden, soll künftig gesetzlich genau geregelt sein: Nach heftiger Kritik von Daten- und Konsumentenschützern reagieren nun Österreichs Kreditauskunfteien selbst mit einem Reform-Vorschlag.

Unter Federführung des Fachverbandes Finanzdienstleister und der österreichischen Bonitäts-Infodienste hat die Wirtschaftskammer Österreich einen Vorschlag zur Änderung der Gewerbeordnung (§ 152 GewO) für die Tätigkeit von Kreditauskunfteien erarbeitet.

Der Vorschlag sehe nun einen „genau definierten und transparenten Rechtsrahmen“ unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes DSG 2000 vor. Der Fachverband Finanzdienstleister realisiere damit eine lang bestehende Forderung von Finanzbranche, Konsumenten- und Datenschützern nach einer Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. „Als Interessenvertretung sind wir uns – nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage – der zunehmenden Bedeutung von Kreditauskünften bewusst und arbeiten daher intensiv an hohen qualitativen Standards, um den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden“, sagt Johannes Nejedlik, Vorsitzender des Fachausschusses der Kreditauskunfteien im Fachverband und Chef des Branchenführers KSV1870.

Gewerbeordnung wird verschärft

Die Ausübung der Tätigkeit einer Kreditauskunftei ist in der Gewerbeordnung (§ 152) geregelt. Der bisherige – insbesondere seitens Daten- und Konsumentenschützern als zu allgemein formuliert kritisierte – Rechtstext berechtigt Kreditauskunfteien zu Auskünften über private und wirtschaftliche Verhältnisse, die im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit stehen, ohne diese näher zu erläutern.

Der neue Entwurf definiert nun den genauen Gewerbeumfang und regelt darüber hinaus eine transparente Darlegung der Datenquellen. Außerdem werden Richtigstellung, Löschung sowie Aufbewahrungsfristen der Daten detailliert geregelt. Dies bringe allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit.

„Diese Einigung in der Wirtschaftskammer bedeutet, dass nicht nur die Interessen der Kreditgeber gewahrt werden, sondern auch die Interessen der vielen Wirtschaftstreibenden als Betroffene berücksichtigt wurden“, kommentiert Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl.

Link: Gesetzesentwurf der Finanzdienstleister (WKO-Website)

Link: KSV1870

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