Wien. Die Arbeiterkammer kritisiert die Reformvorschläge der Kreditauskunfteien: Sie würden Kreditnehmer teilweise gegenüber den jetzigen Regeln beeinträchtigen.
Hintergrund für die Überarbeitung des Gesetzestextes ist auch ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus 2008, das den unbegründeten Widerspruch nach dem Datenschutzgesetz auch bei Bonitätsdaten bestätigt, meldet der „Standard“.
Nach einem Widerspruch seitens der Person, über die die Bonitätsdaten gesammelt wurden, müssen die Daten binnen acht Wochen gelöscht werden. Dagegen wehren sich die Kreditauskunfteien, die darin eine „Aushöhlung“ ihrer Bonitäts-Datenbanken orten. Ihr Entwurf enthält daher eine ausdrückliche Aufhebung dieses Widerspruchsrechts. Genau dagegen wendet sich wiederum die AK: Sie sieht hier keinen Änderungsbedarf.