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Recht, Tipps

Lehman-Geschädigte müssen jetzt klagen, sonst droht die Verjährung

Peter Kolba, Chef der VKI-Rechtsabteilung ©VKI

Wien. Den Anlegern, die seinerzeit Produkte der 2008 pleite gegangenen Investmentbank Lehman erworben haben, droht die Verjährung ihrer Ansprüche. Diese aktuelle Warnung der deutschen Verbraucherzentrale Hamburg gilt auch für Österreich, etwa für Käufer des „Dragon FX Garant“ der Constantia Privatbank. Die Konsequenz lautet Klage, so der VKI.

Drei Jahre nach dem Kauf verjähren nämlich prinzipiell die Schadenersatzansprüche, das gilt auch nach österreichischem Recht. Auch in Österreich müssen daher Anleger, die 2006 von der Constantia Privatbank (CPB) das Lehman-Zertifikat „Dragon FX Garant“ gekauft haben und eine Irrtumsanfechtung vorhaben, jetzt bald klagen, meldet der „Börse-Express“. Bei einer Irrtumsanfechtung beginnt die Verjährungsfrist nämlich drei Jahre ab dem Kaufzeitpunkt, sagt Peter Kolba vom Verein für Konsumenteninformation (VKI).

Davon zu unterscheiden sind Klagen wegen Falschberatung, wie sie etwa im Zusammenhang mit Zertifikaten von Meinl European Land (MEL) derzeit so beliebt sind: Hier beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem das Problem für den Anleger ersichtlich wurde, was spätestens durch die Lehman-Pleite 2008 eingetreten sein dürfte. Es wären also noch knapp zwei Jahre Zeit.

Link: Börse-Express

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