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Recht

EU schmeißt den Lebensmittelherstellern die Werbung zurück: 320 von 530 Claims abgelehnt

Michael Kasper, Martin Prohaska-Marchried ©enwc

Brüssel/Wien. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 320 von 530 gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel, so genannte Health Claims, als unzureichend bewiesen abgelehnt. Den Herstellern stehen im europäischen Zulassungsverfahren für Werbeaussagen damit massive Schwierigkeiten ins Haus, warnt die Wirtschaftskanzlei e|n|w|c.

Es sei davon auszugehen, dass die europäische Kommission die Expertise der EFSA nicht ‚overrulen’ wird, sagen Martin Prohaska und Michael Kasper von der Practice Group „Food and Medical Law“ bei e|n|w|c. Aufgrund der Veröffentlichung der negativen Bewertungen der EFSA ist davon auszugehen, dass Mitbewerber und Schutzverbände damit beginnen werden, Unternehmen abzumahnen, die von der EFSA negativ bewertete Aussagen weiter für ihre Produkte verwenden, erläutert Kasper, Experte für Lebensmittelrecht bei e|n|w|c, eine mögliche Entwicklung der nächsten Monate.

„Nicht wissenschaftlich erwiesen“

Die EFSA hat in den letzten Monaten mehr als 500 gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel begutachtet, die von den Mitgliedstaaten und Herstellern an die europäische Kommission übermittelt wurden. Nur etwa ein Drittel der Claims erhielt eine positive Bewertung. Diese betreffen hauptsächlich Vitamine und Mineralstoffe, aber auch zuckerfreie Kaugummis für die Zahnpflege. Die hohe Negativquote der EFSA-Gutachten resultiert daher, dass die vorgelegten Studien und Daten als unzureichend wissenschaftlich erwiesen angesehen wurden.

Die Tatsache, dass abgewiesene Claims veröffentlicht werden, sei für jeden Mitbewerber ein willkommenes Beweismittel bei Gericht. „Kaum ein Richter wird sich in Österreich über ein negatives Gutachten der EFSA hinwegsetzen“, so e|n|w|c Partner Prohaska-Marchried. Angesichts der verheerenden Negativbilanz der ersten EFSA-Gutachten seien Unternehmen, die von Mitbewerbern nun auf Unterlassung geklagt werden, gut beraten, eine Anrufung des EuGH zur Überprüfung der Health-Claims-Verordnung zu erreichen.

„Unverhältnismäßig“

Die in der Verordnung aufgestellte Forderung nach Absicherung durch „allgemein anerkannte wissenschaftliche Erkenntnis“ und dem Erfordernis der vorgelagerten Zulassung und Aufnahme der Health Claims in eine Gemeinschaftsliste verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, meint Kasper.

Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass im Vorfeld der Verordnung nie untersucht wurde, ob es eines Zulassungsverfahrens für bestimmte Werbeaussagen überhaupt bedarf, um den Verbraucher vor einer Irreführung zu schützen, meint Prohaska-Marchried weiter. Auch die „Lissabon Agenda“, die das Ziel hat, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, werde durch solche Maßnahmen in Frage gestellt, glauben die Anwälte.

Link: e|n|w|c

Link: EFSA

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