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Recht

VKI versus AWD: Warten auf Entscheidung über Sammelklage

Peter Kolba, Chef der VKI-Rechtsabteilung ©VKI

Wien. Das Handelsgericht Wien wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den Finanzdienstleister AWD zugelassen wird. AWD hat beantragt, die Sammelklage als unzulässig zurückzuweisen.

Die Chancen auf Zulassung der Sammelklage seien völlig intakt, heißt es von Seiten des VKI .Sie sei prozessökonomisch naheliegend. Nur wenn ein Richter die gleichlautenden Beschwerden einer Vielzahl von AWD-Kunden höre, wenn ein Sachverständiger untersuche, ob die Immofinanz-Aktie als „sicher“ oder gar „mündelsicher“ gelten konnte und wenn ehemalige Ex-AWD-Berater als Zeugen aussagen, könne der Vorwurf der systematischen Fehlberatung geklärt werden.
Würde man 2.500 Einzelverfahren führen, müssten die Zeugen 2.500 mal aussagen, so der VKI. Außerdem seien Einzelverfahren mindestens fünfmal so teuer wären wie eine Sammelklage.

Streitwert auf 1,9 Mio. € reduziert

Die vom AWD monierten Klagsänderungen habe bereits zu Änderungen von Seiten des VKI geführt. Allerdings hätten diese Änderungen nur zwei Prozent der Kläger betroffen und am Klagebegehren kaum etwas geändert. Statt bislang
rund 2 Mio. € betrage der Streitwert nunmehr rund 1,9 Mio. €.
„Der AWD befindet sich nach wie vor auf der Flucht in die Verjährung“, resümiert Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. „Wir sind nach wie vor zu sofortigen Vergleichsverhandlungen bereit, sind aber nicht bereit, den AWD
zum Richter über die eigene systematische Fehlberatung zu machen.“

Link: Verein für Konsumenteninformation

Link: AWD

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