Wien. Die Zahl der eingetragenen Rechtsanwälte hat sich in Österreich von 1990 (2887 Anwälte) bis Ende 2008 auf 5272 fast verdoppelt. Auffallend ist auch die Zunahme von weiblichen Rechtsanwälten im selben Zeitraum: ihre Anzahl vervierfachte sich von 238 auf 886.
Von einer Rechtsanwaltsschwemme möchte man beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag dennoch nicht sprechen, die Zahlen zeigten dass es sich um einen interessanten Beruf handle. Allerdings stellt sich natürlich die Frage, ab Österreich Ende 2008 tatsächlich doppelt so viele Anwälte braucht wie 1990. Das Thema „Rechtsanwaltsschwemme“ ist in Deutschland ja bereits an der Tagesordnung.
Frauen: 45 % der Anwärter, nur 16,8 % der Anwälte
Während sich die Anzahl weiblicher Anwälte vervierfacht hat, hat sich ihr prozentueller Anteil lediglich verdoppelt. 1990 waren 8,2 % aller Anwälte Frauen, Ende 2008 16,8 %. Der Anteil von Frauen an den Rechtsanwaltsanwärtern war dagegen immer schon deutlich höher. 1990 waren 264 der 945 Konzipienten weiblich, das sind 28 %. Ende 2008 machten sie 45 % aus. Wesentlich mehr Frauen schaffen also den Sprung vom Anwärter zum Rechtsanwalt nicht, als das bei Männern der Fall ist.
Die Zahl der Konzipienten insgesamt ist seit 2002 relativ stabil – um die 1850.