Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

VKI: Geldanlage-Urteile richten sich nach mündlicher Beratung, nicht Prospekten

Wien. Der VKI meldet einen neuen Sieg in erster Instanz in einem Geldanlage-Prozess. Es sei erfreulich, dass die Gerichte weniger nach schriftlichen Prospektunterlagen gehen, sondern „sich auf die mündlichen Beratungen“ vor der Geldanlage-Entscheidung des Konsumenten konzentrieren, frohlockt VKI-Rechtschef Peter Kolba.

Auch im aktuellen Fall, den der VKI gewonnen hat – allerdings derzeit nur in 1. Instanz, also nicht rechtskräftig – stehe „das Kleingedruckte, das der Kunde zu unterzeichnen hatte, im krassen Widerspruch zur tatsächlich erfolgten Beratung“, heißt es in einer Aussendung des VKI.  „Die Kundendokumentationen vieler Vermittler dienen mehr dem Anlageberater-Schutz als dem Konsumentenschutz“, meint Kolba. „Es ist erfreulich, dass die Gerichte das aber nicht so sehen und sich auf die mündlichen Beratungen konzentrieren.“

Haftung für Schäden

Der VKI habe – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – einen Musterprozess für einen Kunden gegen die UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH erfolgreich in erster Instanz gewinnen können. Das Gericht stellte die Haftung der Firma für die eingetretenen Schäden fest.

Der betroffene Konsument wollte 2001 eine private Mietwohnung um rund 1,5 Millionen ATS renovieren und hatte Eigenmittel in Höhe von einer Million ATS (= 72.672,83 Euro) zur Verfügung.

Der Berater, ein Kooperationspartner der UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH, schlug folgendes Finanzierungsmodell vor:

  • Der Konsument sollte einen Fremdwährungskredit über 2,5 Millionen ATS aufnehmen und diesen durch zwei Tilgungsträger absichern.
  • Erstens durch eine anzusparende Lebensversicherung und
  • zweitens durch Veranlagung der Eigenmittel von einer Million ATS im AMIS Generationsplan.

Aus den Tilgungsträgern sollten Zinsen und ein Teil des endfälligen Kapitals finanziert werden. In der Folge wurden jedoch Kundengelder beim AMIS-Geldanlageskandal veruntreut und es ist offen, welchen Betrag der Konsument aus dem einbezahlten Kapital noch zurückbekommen wird können, meint der VKI.

Das Handelsgericht Wien ging nun in seinem Urteil davon aus, dass das AMIS-Geschäftsmodell beim Kläger nicht aufgehen konnte. So musste der Kunde bei einem Ausgabeaufschlag von null Prozent die sofort fällige Abschlussprovision an die Vertriebspartner vorfinanzieren. Der AMIS-Generationsplan lag überdies von Anfang an über dem Bereich des „mittleren Risikos“ und war als Tilgungsträger für einen Fremdwährungskredit nicht geeignet. Das doppelte Risiko einer Kreditaufnahme in Fremdwährung und dessen Besicherung ausschließlich in Aktienfonds hat der Berater dem Kunden in keiner Weise dargestellt, teilt der VKI mit.

Schließlich musste jedem sach- und fachkundigen Wertpapierdienstleister bei Kenntnis der Verkaufsstrategie klar sein, dass die Vermögensverwaltungsverträge nicht im Kundeninteresse standen. Hätte der Konsument das gewusst, hätte er diese Veranlagung nicht gezeichnet, heißt es.

„Wirtschaftliches Eigeninteresse“

Das Gericht ging von einem wirtschaftlichen Eigeninteresse der Beklagten aus und begründet damit die Eigenhaftung des Vertreters, der Erfüllungsgehilfe der AMV Asset Management Vermögensverwaltung AG war. Die UOP Versicherungsmakler und Vermögensberater GmbH habe zwar nicht auf ein abstraktes Veruntreuungsrisiko hinweisen müssen, wohl aber auf den Widerspruch zwischen Anlagezweck und Vermögensmanagementvertrag sowie auf das Kapitalverlustrisiko. Damit habe sie einen Irrtum beim Konsumenten verursacht und müsse für den eingetretenen Schaden einstehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Link: VKI-Rechtsportal

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?