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Recht

Österreich senkt die Kosten für die Gründung einer GmbH

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Wien. Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner haben sich auf Kernpunkte der GmbH-Reform geeinigt: das Mindest-Stammkapital wird von 35.000 auf 10.000 Euro gesenkt, und die Notarkosten sinken stark, wenn es sich um 1-Mann-GmbHs handelt. Die GmbH gibt es also weiterhin nicht umsonst, aber sie wird leistbarer.

„Damit werden wir in Kürze über ein modernes Gesellschaftsrecht verfügen, das sich im europäischen Gleichklang befindet, wie die Beispiele aus Großbritannien und Deutschland zeigen“, so Leitl.

In beiden EU-Mitgliedsländern gibt es mit der britischen Limited (Ltd.) sowie der deutschen Unternehmergesellschaft bereits Gesellschaftsrechtsformen die mit praktisch keinem Mindeststammkapital gegründet werden können. Während in Großbritannien bereits mehr als 2 Millionen Unternehmen als Ltd. tätig sind, wurden in Deutschland innerhalb des ersten Jahres 19.000 Unternehmergesellschaften gegründet.

Dies zeige, wie attraktiv entsprechende Modelle sind. Von den 15.200 österreichischen Unternehmensneugründungen im ersten Halbjahr 2009 sind dagegen nur rund 1.600 als GmbH gegründet worden. Mit der neuen GmbH sei nun eine deutliche Steigerung dieser Zahlen zu erwarten, so Leitl.

Für Österreich gilt aber, dass eine „entsprechende Seriositätsschwelle“ eingehalten wird, die mit dem Mindeststammkapital in Höhe von 10.000 Euro gegeben ist, unterstrich Leitl. Der teilweise erhobenen Forderung nach der Einführung einer Art österreichischer Limited wird damit weiterhin eine Absage erteilt: umsonst gibt es die GmbH nach wie vor nicht.

Es sind auch weitere Maßnahmen in Diskussion, die Missbrauch erschweren und den Gläubigerschutz gewährleisten sollen: etwa was Rücklagen betrifft. Leitl spricht sich auch für Verschärfungen im Insolvenzrecht in Missbrauchsfällen aus.

Notare geben es billiger

Für einfache Unternehmensneugründungen als Ein-Personen-Unternehmen werden die Notariats-Kosten erheblich reduziert. Mit Hilfe eines Mustervertrages können die Kosten für den Notariatsakt auf rund 40 Euro verringert werden. Führt der Notar auch die Anmeldung durch, so belaufen sich die Kosten auf rund 145 Euro (derzeit zwischen 800 und 2.000 Euro). „Mein Dank gilt auch den österreichischen Notaren, die sich bei Gesprächen mit der Justizministerin zu diesem Schritt im Sinne der heimischen Wirtschaft bereiterklärt haben“, so Leitl.

Angriff auf Wiener Zeitung

Zu den Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung forderte der WKÖ-Präsident „eine Abschaffung dieser papierenen Pflichten“. In Deutschland sind entsprechende Veröffentlichungspflichten seit 1.1.2009 abgeschafft, mit 1.10.2009 traten sogar Kostensenkungen für die elektronische Veröffentlichung in Kraft.

Dies könne im Rahmen eines Stufenplans geschehen, der in einem ersten Schritt den Entfall der Kosten für Gründer ab 1.1.2010 vorsieht. In einem zweiten und dritten Schritt könnte dann der Entfall der Kosten für KMU und jener für inhaltlose Dinge (z.B. Tag der Einreichung der Bilanz) erfolgen, so die Kammer.

Link: WKO

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