Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekommt vom deutschen Bundesgerichtshof eine brisante Frage vorgelegt, meldet das Fachportal heise: Sind deutsche Gerichte zuständig, wenn Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen Deutsche auf einem österreichischen Internet-Portal begangen wurden? Das deutsche Höchstgericht will eine Grundsatzentscheidung herbeiführen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) will, dass der EuGH zunächst die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internet-Veröffentlichungen von Anbietern klärt, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassen sind, so heise. Außerdem sei zu klären, ob der von den Klägern geltend gemachte Unterlassungsanspruch sich gemäß dem Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie nach österreichischem Recht richtet oder dieser Anspruch nach deutschem Recht zu beurteilen ist.
Geklagt hatte ein Mann, der gemeinsam mit seinem Halbbruder 1993 wegen Mordes am Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt worden war; beiden Halbbrüder beteuern bis heute ihre Unschuld.
Der Anfang vergangenen Jahres aus der Haft entlassene Mann sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil beim österreichischen Unternehmen eDate Advertising jahrelang ein Archiv-Artikel abrufbar war, der die vollen Namen der Verurteilten nannte. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden in den Vorinstanzen jeweils für den Kläger. Das Verfahren ging zum deutschen Bundesgerichtshof, der nun den EuGH anruft, so heise.
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