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Recht, Tipps

Sammelklage des VKI gegen den AWD wird vom Gericht zugelassen

Peter Kolba, Chef der VKI-Rechtsabteilung ©VKI

Wien. Die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD ist zulässig und das Gericht prüft die Vorwürfe der „systematischen Fehlberatung“ von Immofinanz-Anlegern durch AWD Berater nun inhaltlich. Das hat das Handelsgericht Wien entschieden, teilt der VKI mit.

Der Beschluss wurde dem VKI heute zugestellt. „Wir erneuern unser Angebot an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu klären“, sagt Peter Kolba, Leiter des VKI Rechtsbereichs. „Der AWD soll nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann können wir die Vorwürfe mit dieser ersten Sammelklage exemplarisch prüfen und im Lichte einer Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung anstreben – das wäre im Interesse aller.“

Sollte der AWD dies ablehnen, werde der VKI alles tun, um alle Ansprüche rechtzeitig vor einer allfälligen Verjährung gegen den AWD gerichtlich geltend zu machen, sagt Kolba.

Der AWD seinerseits zeigt sich unbeeindruckt und kündigt an, gegen den Gerichtsentscheid zu berufen. Die Vorwürfe des VKI werden von ihm zurückgewiesen; vor allem will der AWD jeden Fall einzeln prüfen. Der VKI wiederum fürchtet die Verjährung zahlreicher Fälle.

Link: VKI (verbraucherrecht.at)

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