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Recht

VKI stellt AWD Ultimatum bis 10. Jänner 2010, um Verjährung zu verhindern

Wien. Nachdem das Handelsgericht Wien die erste Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD für zulässig erklärt hat, hat der VKI – in Zusammenarbeit mit dem deutschen Prozessfinanzierer Foris AG und Rechtsanwalt Alexander Klauser – laut eigener Aussendung weitere Schritte in der Sammelklage gesetzt: der Gegner AWD hat eine Frist bis 10. Jänner 2010 eingeräumt bekommen, um einen Verjährungsverzicht zu akzeptieren. Eine „Flucht in die Verjährung“ werde ihm jedenfalls nicht gelingen, droht der VKI.

Die Maßnahmen laut VKI-Aussendung im Wortlaut:

  1. Der VKI hat die Abtretungen von Schadenersatzansprüchen aller TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion – deren Fälle geeignet sind – fristgerecht angenommen. Diese Ansprüche werden nun vom VKI betrieben und notfalls auch gerichtlich eingeklagt.
  2. Der VKI hat weiters den AWD aufgefordert, durch einen Verjährungsverzicht in den nicht eingeklagten Fällen eine musterhafte Klärung des Vorwurfes der „systematischen Fehlberatung“ anhand der bereits eingeklagten Fälle zu ermöglichen. „Statt das Handelsgericht Wien durch massenhafte Verfahren zu überlasten und allenfalls zu lähmen, können unsere Vorwürfe durchaus anhand der anhängigen Musterfälle gerichtlich geklärt werden. Wenn dem AWD eine Klärung ernst ist, dann soll er bis 10. Jänner 2010 einen entsprechenden Verjährungsverzicht abgeben“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
  3. Sollte der AWD bis 10. Jänner 2010 nicht zu einem Verjährungsverzicht bereit sein, dann werden alle Schadensfälle fristgerecht bis Ende Jänner 2010 gerichtlich geltend gemacht. „Die Sammelklagen-Aktion läuft ganz nach Plan“, resümiert Dr. Kolba. „Keine der TeilnehmerInnen muss fürchten, dass dem AWD eine Flucht in die Verjährung gelingen wird.“

Der AWD weist die vom VKI erhobenen Beschuldigungen zurück; zu der neuen VKI-Mitteilung hat er sich noch nicht öffentlich geäußert.

Interessant ist das Timing der VKI-Aussendung: Sie wurde am 9. Dezember 2009 per E-Mail verbreitet, sodass dem AWD bei Erscheinen der entsprechenden Berichte in den Printmedien (Tageszeitungen: Ausgabe vom 10. Dezember) noch genau ein Monat Frist bleibt.

Link: VKI-Rechtsportal

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