Wien. Die Wirtschaftskanzlei Schönherr hat den Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) erfolgreich gegen die Tageszeitung „Österreich“ vertreten: Der VÖZ wollte Österreich mit dem Argument, er sei eine Vereinigung für Kaufzeitungen, nicht als Mitglied aufnehmen – denn „Österreich“ sei auch Gratis-Zeitung.
Österreich klagte dagegen, der Streit ging bis vor den OGH. Dort behielten die VÖZ-Mitglieder nun Recht. Sie dürfen aus wirtschaftlichem Interesse die Aufnahme verweigern, so der OGH.
Die vorliegende Entscheidung sei das erste Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Kontrahierungszwang bei Vereinen. Dabei wurde anerkannt, dass den Interessen des Aufnahmewerbers die berechtigten Interessen des Vereins an der Nichtaufnahme gegenüberzustellen sind, heißt es in einer Aussendung der Kanzlei.
Der OGH habe es abgelehnt, den VÖZ zu einer Aufnahme von „Österreich“ zu verpflichten, weil die zentrale Zielsetzung des VÖZ durch die Aufnahme eines neuen Mitglieds gefährdet wäre, dessen Geschäftsstrategie sich jener von „Gratiszeitungen“ annähert.
Abschirmung ist zulässig
Aus diesem Grund sei die Entscheidung des VÖZ, „Österreich“ nicht aufzunehmen, sachlich gerechtfertigt. Dem VÖZ solle es offenstehen, die herausgeberischen und verlegerischen Interessen nur jener Zeitungsunternehmungen zu vertreten, die eine gleichgelagerte Geschäftsstrategie wir ihre bisherigen Mitglieder – als „reine Kaufzeitungen“ – verfolgen.
Der OGH hat diese Ablehnung sogar für den Fall für statthaft erklärt, dass ein Monopol des VÖZ im Bereich der Kollektivvertragsfähigkeit angenommen wird.
Schönherr-Partner Wolfgang Höller, der das Verfahren für den VÖZ geführt hat: „Es ist uns gelungen den Gerichten zu vermitteln, dass es zwischen Kaufzeitungen und Hybridzeitungen wie „Österreich“ unterschiedliche Interessenslagen gibt, die nicht von ein und demselben Interessensverband vertreten werden können.“
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