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Recht

Importeure und Exporteure brauchen ab 2010 EU-weite Registriernummer EORI

Monika Seywald ©TPA Horwath

Wien/Brüssel. Importeure und Exporteure müssen ab 1. Jänner 2010 verpflichtend eine EORI-Nummer beantragen, erinnert TPA Horwath-Expertin Monika Seywald.

Die EORI-Nummer ist eine EU-weit gültige Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Unternehmen, die im Export und Import mit Drittländern (außerhalb der EU) tätig sind.

Die Uhr tickt: Eigentlich muss die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification-Nummer) schon seit 1. September 2009 bei jeder Ausfuhr und Einfuhr sowie bei jedem Kontakt mit der Zollbehörde verwendet werden. Während einer Übergangsfrist können Unternehmen jedoch noch bis 31.12.2009 anstelle der EORI-Nummer die UID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) verwenden. „Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer jedoch verpflichtend zu verwenden“, betont Monika Seywald, Steuerexpertin und Partnerin von TPA Horwath.

Elektronischer Antrag nötig

Die EORI-Nummer ist direkt bei der Zollverwaltung zu beantragen. Jeder Unternehmer muss den Antrag auf Registrierung für sich selbst einbringen. Eine Beantragung durch einen Spediteur ist nicht möglich. Die Zollverwaltung akzeptiert den EORI-Antrag ausschließlich online in elektronischer Form (Link zum Antrag auf der Website des Finanzministeriums)

Ausgedruckter Antrag muss unterzeichnet und weitergeleitet werden

Die antragstellende Firma bekommt nach erfolgter Registrierung ihren Antrag im PDF-Format per E-Mail zugeschickt. Anschließend dieser Antrag ausgedruckt, firmenmäßig unterzeichnet und per Post oder Fax an das für den Sitz der Firma zuständige Zollamt geschickt werden.

„Die Firmen müssen den ausgedruckten EORI-Antrag unbedingt zusätzlich unterfertigen und an das Zollamt weiterleiten – ansonsten werden die elektronisch erfassten Daten nicht weiter verarbeitet und damit erfolgt auch keine Registrierung“, so Monika Seywald.

Link: Finanzministerium

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