Open menu
x

Bequem up to date mit dem Newsletter von Extrajournal.Net!

Jetzt anmelden, regelmäßig die Liste der neuen Meldungen per E-Mail erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Newsletter-Seite sowie in unserer Datenschutzerklärung.

Recht, Tipps

AWD meldet Sieg in Anleger-Prozess um Immobilienaktien

Wien. Das Finanzvertriebsunternehmen AWD meldet einen Sieg in einem der zahlreichen Anlegerprozesse, in die es derzeit verstrickt ist.

Das Handelsgericht Wien habe in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und dessen Anwälten unterstützten Prozess die Klage eines Anlegers wegen behaupteter Fehlberatung zur Gänze abgewiesen.

In dem Prozess ging es um die Veranlagung in Immobilienaktien, darunter auch in Immofinanz-Aktien (Aktenzeichen: 31 Cg 96/08i). Aus dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil gehe hervor, dass der AWD seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen ist.

„Keine Verallgemeinerung möglich“

Laut AWD-Aussendung hat der Kläger behauptet, dass er jede Spekulation ablehne und dass ihm im Zusammenhang mit der Veranlagung in Immobilienaktien eine Kapitalgarantie wichtig sei. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass dem Kläger trotz seiner gegenteiligen Behauptungen bekannt war, dass er in Aktien anlegt und dass damit grundsätzlich ein Risiko verbunden ist, welches ihm ebenfalls bekannt war. Über dieses Risiko sei er auch von den betreuenden AWD-Beratern aufgeklärt worden.

Der Fall bestätige AWD in seiner stets vertretenen Ansicht, dass Ansprüche aus behaupteter Fehlberatung einzelfallbezogen zu betrachten seien. Weiters sei der vom VKI auch in diesem Verfahren vorgebrachte Vorwurf der „systematischen Fehlberatung“ unrichtig.

Link: AWD

Link: VKI

Weitere Meldungen:

  1. Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt Auflagen
  2. Pflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?
  3. Eversheds Sutherland eröffnet drei neue Büros
  4. OGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?